Das Landgericht Wuppertal hat die Porsche AG und die Audi AG wegen eines abgasmanipulierten Porsche Cayenne Diesel durch Urteil vom 07. August 2019 – 3 O 426/18 - zu Schadensersatz in Höhe von 76.257,53 EUR verurteilt. Das von HAHN Rechtsanwälte erstrittene Urteil reiht sich ein in eine zunehmende Anzahl von positiven Urteilen gegen Porsche und auch Audi.
Die Klägerin erwarb im Mai 2016 einen Porsche Cayenne Diesel mit einem 3.0 l V6 TDI Euro 6 Dieselmotor zu einem Kaufpreis von 81.125,03 EUR brutto. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 informierte die Porsche Deutschland GmbH über Erforderlichkeit der Umprogrammierung der Motorsteuerung. Am 22. Januar 2018 teilte das Kraftfahrt-Bundesamt mit, dass eine überwachte Rückrufaktion zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2017 erfolgen werde. Nachdem die Klägerin Kenntnis davon erlangt hatte, dass ihr Fahrzeug manipuliert ist, wandte sie sich an HAHN Rechtsanwälte. Nach Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen wurde Klage beim Landgericht Wuppertal erhoben. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Porsche und Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben. Aufgrund der die Beklagten treffenden Darlegungslast zu den Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schulden Porsche und Audi der Klägerin Schadensersatz.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn erklärt: „Vorliegend handelt es sich um ein weiteres obsiegendes Urteil gegen Porsche. Unsere Auffassung, dass den Geschädigten gegen Porsche u.a. Schadensersatz zusteht, hat sich bestätigt. Geschädigten ist daher dringend zu raten, Klage gegen Porsche erheben zu lassen. Im Abgasskandal haben sich mittlerweile zahlreiche Gerichte, darunter auch der Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert. Deswegen ist die Geltendmachung von Schadensersatz gegen Porsche sinnvoll und lohnenswert. Ein Kläger kann von Porsche u.a. Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Dieselfahrzeug behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen“, verrät Hahn abschließend.
Hier können Sie das Urteil lesen: 3 O 426/18