OLG Köln, Urteil vom 17.09.2019 - I-4 U 109/18
OLG Köln entscheidet zu Widerrufsjoker bei Fernabsatzgeschäft
Das OLG Köln ist der Darlegung von HAHN Rechtsanwälte gefolgt und hat geurteilt, dass der Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehensverträgen, die zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen worden sind, nach wie vor gezogen werden kann. In diesem speziellen Fall ging es um einen Vertrag der DSL Bank. Dieser enthielt zwar eine Widerrufsbelehrung, diese entsprach jedoch nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Als Ergebnis kann der Vertrag auch Jahre später noch rückabgewickelt werden.
Weitere Informationen hierzu bekommen Sie in dieser Meldung: Fernabsatz-Widerrufsjoker: OLG Köln macht den Weg frei
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