OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2019 - 5 U 129/19 -
Erfolg für HAHN Rechtsanwälte: Das Oberlandesgericht Schleswig entschied in zwei Verfahren gegen die Förde Sparkasse
Diese muss unseren Mandanten nun über 10.000 Euro plus Zinsen und Kontoführungsgebühren erstatten. Schon in der Vorinstanz hatte das Kieler Landesgericht gegen die Förde Sparkasse entschieden, die daraufhin in Berufung gegangen war - ohne Erfolg. Die Kläger hatten über neun Jahre nach Vertragsschluss ihren Immobiliendarlehensvertrrag widerrufen. Möglich war dies aufgrund einer fehlerhaften Belehrung. Konkret ging es um die Formulierung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung".
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