Widerruf von Immobiliendarlehen bei der Frankfurter Sparkasse
Mit der Hilfe des Widerrufsjokers können viele Darlehen und Kredite der Frankfurter Sparkasse auch heute noch widerrufen werden. Verbraucher haben dabei gegenüber einer vorzeitigen Kündigung einen klaren wirtschaftlichen Vorteil.
So können Sie noch heute Ihren (Immobilien-)Kredit bei der Fraspa widerrufen
Eigentlich haben Verbraucher bei Kredit- und Darlehensverträgen nur eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Doch diese Frist beginnt bei fehlerhaften Widerrufsinformationen nicht zu laufen und das Darlehen oder der Kredit können noch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden. Solche fehlerhaften Widerrufsinformationen kommen öfter vor, als gemeinhin angenommen wird. Auch den Sparkassen sind Fehler in Darlehensverträgen oft unterlaufen.
Zum Beispiel werden in den Verträgen Pflichtangaben aufgezählt, darunter auch die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde. Diese wird im weiteren Verlauf des Vertrags dann jedoch nirgendwo erwähnt. Die Fraspa widerspricht so ihren eigenen Vorgaben.
Die Verwendung der Fußnote
„Bitte Frist im Einzelfall prüfen“
ist ebenfalls weit verbreitet. Auch hier wird der Darlehensnehmer verwirrt und sieht sich nicht in der Lage zu erkennen, wann seine Widerrufsfrist beginnt.
EuGH zum Widerruf: Kaskadenverweis nicht zulässig
Der Europäische Gerichtshof gab im März 2020 eine Entscheidung bekannt, die das Gebiet des Kredit Widerrufs nachhaltig verändern könnte. Denn es entschied, dass der Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. In diesem speziellen Fall ging es um den Darlehensvertrag einer Sparkasse, der in den Widerrufsinformationen auf nationale Gesetze verwies, die dann ihrerseits auf weitere Paragraphen verwiesen. Für den Darlehensnehmer entsteht so eine unverständliche Verschachtelung, aus er er nicht entnehmen kann, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Er wird somit nicht in klarer und prägnanter Form, wie es das Gesetz fordert, über sein Widerrufsrecht informiert. Aufgrund dieses Urteils sind alle Immobilienkreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer widerrufbar - auch die der Frankfurter Sparkasse.
Vorteile des Widerrufs des Immobiliendarlehens: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Der Widerruf bei der Fraspa bietet gegenüber einer vorzeitigen Kündigung klare finanzielle Vorteile. Zunächst einmal muss die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung darf die Fraspa diese Strafzahlung fordern, damit sie den Wegfall der Zinseinnahmen ausgleichen kann. Auch eine Nichtabnahmeentschädigung fällt nicht an. Diese fordern Banken und Sparkassen, wenn ein ursprünglich vereinbartes Forward-Darlehen nicht abgenommen wird.
Nach dem Widerruf können Sie ohne große Zusatzkosten zu einem neuen Kredit umschulden. Gerade bei den heutzutage sehr niedrigen Zinsen ist dies eine attraktive Option für viele Verbraucher mit älteren Darlehensverträgen. Dank des Widerrufs muss man sich bei einer Umschuldung nicht von der Vorfälligkeitsentschädigung abschrecken lassen, sondern kann in Zukunft von niedrigen Zinsen profitieren.
Kostenlose Prüfung Ihrer Darlehensunterlagen
Die Fehler, die die Fraspa und andere Banken und Sparkassen in Darlehensverträgen gemacht haben, können sehr vielfältig sein. Für juristische Laien ist es daher kaum möglich, all diese potentiellen Stellen zu kennen und somit selbst sicherzustellen, ob ein Widerruf noch immer möglich ist. Daher bietet es sich in einer solchen Situation an, den Vertrag einem erfahrenen Anwalt zur Prüfung zu geben.
HAHN Rechtsanwälte hat sich unter anderem auf den Widerruf spezialisiert und bereits über 5.000 Darlehensverträge geprüft. Wir prüfen auch Ihren Darlehensvertrag mit der Fraspa und zwar kostenfrei! Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Erstcheck um zu erfahren, ob auch Ihr Kredit bei der Fraspa noch widerrufbar ist.