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KSK Köln – so widerrufen Sie Ihren Kredit

Sparmöglichkeiten für Verbraucher

Fehlerhafte Darlehensverträge ermöglichen es Verbrauchern, auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss, diesen zu widerrufen. Wirtschaftlich macht dies Sinn, denn die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer vorzeitigen Kündigung gezahlt werden muss, fällt bei einem Widerruf nicht an.


Inhaltsverzeichnis

Fehlerhafte Darlehensverträge bei der KSK Köln

Viele Darlehensverträge der KSK Köln sind fehlerhaft. Das bedeutet, dass die betroffenen Verbraucher ihren Vertrag noch immer widerrufen können. Sie sparen sich so die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Fehler ermöglichen den Widerruf von Immobiliendarlehen

Neben einer ordnungsgemäßen Widerrufinformation muss ein Darlehensvertrag auch bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlen diese, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann demnach nicht nur 14 Tage lang, sondern auch noch später seinen Widerruf erklären. Dieser Fall ist auch mehrfach bei der Kreissparkasse Köln eingetreten.

In vielen Verträgen der KSK Köln heißt es im Abschnitt zur Widerrufsinformation:

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Nun wird die für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde (in diesem Fall die BaFin) im gesamten Vertrag an keiner Stelle genannt. Tatsächlich gehört die Nennung der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde in diesem Fall nicht zu den Pflichtangaben. Da die KSK Köln dies aber selbst so im Vertrag aufgeführt hat, muss sie ihre selbst gesetzten Voraussetzungen auch erfüllen.

Hierzu entschied der Bundesgerichtshof:

Durch die beispielhafte Auflistung von „Pflichtangaben“, bei denen es sich tatsächlich nicht um Pflichtangaben im technischen Sinne handelt, haben die Parteien indessen einverständlich und wirksam die bei Immobiliendarlehensverträgen entbehrlichen Angaben […] zu zusätzlichen Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist gemacht.

Und weiter:

[…] Die Beklagte hat die Kläger entgegen der von ihr vertraglich übernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige Aufsichtsbehörde unterrichtet. Damit hat sie nicht sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Dieser und weitere Fehler ermöglichen es Verbrauchern daher, ihren Vertrag noch Jahre nach seinem Abschluss zu widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, was bedeutet, die Verbraucher sparen sich die Vorfälligkeitsentscheidung. Diese muss bei einer vorzeitigen Kündigung als Alternative zum Widerruf gezahlt werden. Auch eine Nichtabnahmeentschädigung, die Banken und Sparkassen bei der Nichtabnahme einer vorher vereinbarten Forward-Darlehens verlangen können, wird bei einem Widerruf nicht fällig.

Paukenschlag des EuGH: Widerruf in Millionen Fällen möglich

Im März 2020 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Aufsehen erregenden Urteil, dass der Kaskadenverweis, wie ihn Banken und Sparkassen flächendeckend in Darlehensverträgen eingesetzt haben, nicht europäischem Recht entspricht. Die Konsequenz daraus ist, dass Millionen von Verbrauchern ihren Kreditvertrag widerrufen können. Dies bezieht sich auf Immobilienkredite, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben. Mit dem Kaskadenverweis sind Abschnitte gemeint, die auf Paragraphen aus dem nationalen Recht verweisen. Dort wiederum findet der Darlehensnehmer dann aber nur weitere Verweise auf zusätzliche Paragraphen. Ein durchschnittlich informierter Verbraucher kann sich in diesem Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften jedoch nicht zurecht finden und wird demnach nicht ordnungsgemäß, nämlich klar und prägnant, über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Baufinanzierung bei der KSK Köln widerrufen

Diese und weitere Fehler in Darlehensverträgen zu entdecken, ist jedoch nicht einfach. Daher bietet es sich an, die Verträge von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfahrensten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs.

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Möglich ist der Widerruf grundsätzlich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sowie bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden.

Bitte beachten Sie:  Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.