Gute Nachrichten für alle Geschädigten des Abgasskandals, die gegen VW klagen möchten. Die Rechtsschutzversicherung muss für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eintreten. Darauf hat das OLG Düsseldorf aktuell hingewiesen (Az.: I-4 U 87/17).
Nach diesem Hinweis des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf hat der Rechtsschutzversicherer seine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgenommen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig (Az.: 9 O 157/16).
„Rechtsschutzversicherer versuchen sich ihrer Leistungspflicht mit der Begründung zu entziehen, dass eine Klage keine ausreichenden Erfolgsaussichten habe. So auch bei Klagen im Abgasskandal gegen VW. Das OLG Düsseldorf hat dem Versicherer aber einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte, der zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.
Zum Fall: Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Sharan möchte Ansprüche gegen die Volkswagen AG auf Rückzahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen geltend machen. Dafür wollte er die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung einholen. Die lehnte mit der Begründung ab, dass eine solche Klage gegen VW keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Denn der Käufer könne keinen konkreten Schaden beziffern, da weder die Fahrtauglichkeit des Pkw eingeschränkt noch die Betriebserlaubnis entzogen worden sei. Zudem könne der Mangel auch mit geringem Aufwand behoben werden.
Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf sahen das jedoch ganz anders. Bei einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Schadensersatzklage gegen den Hersteller bestünden sehr wohl hinreichende Erfolgsaussichten. Denn verschiedene Landgerichte hätten diesen Schadensersatzanspruch, u. a. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, bestätigt. Dem Versicherungsnehmer sei es auch nicht zuzumuten, noch länger mit rechtlichen Schritten gegen VW zu warten, da das bisherige Verhalten des Autobauers nicht erwarten lasse, dass er Schadensersatzforderungen freiwillig erfüllen werde, so das OLG.
„Die Entscheidung weist gleich mehrere positive Aspekte für die Geschädigten des Abgasskandals auf: Die Rechtsschutzversicherung ist eintrittspflichtig und das OLG räumt Klagen gegen VW sehr wohl Chancen ein. Mit anderen Worten: Die Autokäufer müssen sich nicht mit Updates abspeisen lassen, sondern können Schadensersatzansprüche auch direkt gegen VW geltend machen“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.