Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Der Subaru Abgasskandal

Rückruf wegen unzureichender Abgasreinigung

Diverse Diesel von Subaru wurden durch das KBA zurückgerufen – die Abgasreinigung muss überarbeitet werden. Handelt es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung?


Ist Subaru in den Dieselskandal verwickelt?

Ja! Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass das KBA diverse Diesel Modelle von Subaru zurückgerufen hat. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems soll durch ein Software-Update erhöht werden.

Welche Subaru Rückrufe gibt es im Abgasskandal?

Nun also auch Subaru. Zahlreiche Diesel Modelle des japanischen Autoherstellers wurden durch das KBA zurückgerufen. Dabei handelt es sich um die Modelle Outback, Legacy, Forester und XV, produziert zwischen 2015 und 2018. Die Fahrzeuge haben die Abgasnorm Euro 6, doch ob sie diese zu Recht führen, ist fraglich. Denn Subaru muss die Modelle nun zurückrufen und mit einem Software-Update versehen. Dabei soll die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden. Anders ausgedrückt: die Abgaskontrolle funktioniert zumindest auf der Straße nicht korrekt und es werden zu viele Stickoxide ausgestoßen. Das zeigen auch Tests des KBA. Dabei fiel besonders ein Subaru Outback negativ auf. Der Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer für Euro 6 Fahrzeuge wurde von dem getesteten Auto um das 28-fache überschritten.

Von dem Rückruf sind alleine in Deutschland 8.500 Fahrzeuge betroffen, weltweit gar über 42.000. Die Halter werden ab Juni 2020 benachrichtigt.

Sollte sich bestätigen, dass auch Subaru unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, haben betroffene Fahrzeughalter einen Anspruch auf Schadensersatz. Gerne prüfen wir die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs. Idealerweise verfügen Sie dabei über eine Rechtsschutzversicherung – dann übernehmen wir auch gleich die Deckungsanfrage.

Subaru finanziert? Widerruf als Alternative in Abgasskandal

Sie haben Ihren Subaru finanziert und die Finanzierung wurde Ihnen vom Autoverkäufer vermittelt? Dann haben Sie gute Chancen, Ihren Wagen auf einem anderen Weg loszuwerden, als mit Hilfe einer Schadensersatzklage. Denn etwa 90% aller Autokreditverträge sind fehlerhaft, indem sie den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehren. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und der Vertrag deshalb noch immer widerrufen werden kann. Folge eines solchen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Kreditvertrags, und da es sich um verbundene Verträge handelt, auch des Kaufvertrags. Sie geben Ihren Subaru an die Bank zurück und bekommen Anzahlung und Raten erstattet. Übrigens ganz unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Es muss ich nicht einmal um einen Diesel handeln.