Landgericht Halle, Urteil vom 27.06.2019 - 9 O 9/18 - Audi A4
Schadensersatz ohne Abzug der Nutzungsentschädigung
Das Landgericht Halle hat einem Audi Kunden Schadensersatz zugesprochen und zwar ohne dabei eine Nutzungsentschädigung abzuziehen. Der Kläger hatte den Audi A4 im Mai 2011 gekauft. Aufgrund des Abgasskandals hatte das Fahrzeug erheblich an Wert verloren. Nun sprach ihm das Gericht aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch Audi Schadensersatz zu. Das Gericht folgte dabei der Argumentation von HAHN Rechtsanwälte, dass der Abzug einer Nutzungsentschädigung zu einer unbilligenden Entastung der Beklagten führen würde.
Weitere Infos zu diesem Urteil finden Sie hier: LG Halle zur Herstellerhaftung beim Abgasskandal: Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen
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