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Audi immer tiefer im Abgasskandal – KBA ordnet Rückruf von Audi-Modellen mit V6 TDI Motor an

, 22.01.2018

Der Abgasskandal zieht bei der VW-Tochter Audi weitere Kreise. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf von weltweit mehr als 120.000 Dieselfahrzeugen mit V6-TDI-Motor und der Schadstoffklasse 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. In Deutschland sind knapp 80.000 Fahrzeuge betroffen.

Nach Medienberichten hat das KBA den Zwangsrückruf für die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6 und dem V6-TDI-Motor angeordnet. Offenbar wurde festgestellt, dass bei diesen Modellen eine Aufheizstrategie weitgehend nur auf dem Prüfstand aktiv ist. Durch diese Funktion soll der Motor schneller auf Betriebstemperatur gebracht und Schadstoffemissionen dadurch gemindert werden. Tatsächlich kommt diese Komponente im regulären Straßenverkehr allerdings kaum zum Einsatz.

Nicht zum ersten Mal muss Audi diverse Modelle in die Werkstätten zurückrufen. „Es ist schon fast unglaublich, dass Audi auch lange nach Bekanntwerden des Abgasskandals immer noch unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Die Quittung erhält die VW-Tochter nun durch den Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die wahren Geschädigten sind aber die Käufer der betroffenen Audi-Modelle. Sie sollen immer wieder mit dem Aufspielen eines Software-Updates abgespeist werden. Die Folgen, die dieses Update auf Laufleistung, Verbrauch, etc. hat, sind in der Regel aber überhaupt nicht klar. Darüber hinaus erleidet Audi nicht nur einen Image-Schaden, sondern die Fahrzeughalter einen enormen Wertverlust bei ihren Autos“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Käufer durchaus gute Chancen haben, ihre Möglichkeiten und Ansprüche gegen Händler oder Hersteller auch rechtlich durchsetzen zu können. Zuletzt haben beispielsweise das OLG Köln und das OLG Hamm schon zu erkennen gegeben, dass sie die Abgasmanipulationen für einen erheblichen Mangel halten, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen könnte. „Vom aktuellen Audi-Rückruf dürften in erster Linie Fahrzeuge betroffen sein, die noch nicht älter als zwei Jahre sind, so dass der Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mangel noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistung geltend gemacht werden kann“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.

Eine weitere Option für Fahrzeughalter kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Da es sich bei der Vergabe von Autokrediten zumeist um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, können durch den erfolgreichen Rückruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Rechtsanwalt Murken-Flato: „Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle.