So umgehen Sie die Strafzahlung an die Sparkasse Hannover
Darlehensnehmer müssen bei einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse Hannover zahlen. Doch in vielen Fällen hat die Sparkassen im Vertrag unzureichende Angaben gemacht - Kreditnehmer können deshalb um diese Strafzahlung herumkommen.
Warum fordert die Sparkasse Hannover eine Vorfälligkeitsentschädigung von mir?
Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen (egal, ob Sie geerbt haben und den Kredit ablösen oder im Zuge der aktuell sehr niedrigen Zinsen kündigen und zu einem neuen Kredit umschulden möchten), dann darf die Sparkasse Hannover eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern.
Schließlich hatte sie für den Zeitraum der Zinsbindung mit festen Zinseinnahmen gerechnet, die durch die vorzeitige Kündigung nun wegfallen. Auch eine Nichtabnahmeentschädigung darf die Sparkasse Hannover Ihnen in Rechnung stellen, wenn Sie ein vorab vereinbartes Forward-Darlehen nun nicht mehr abnehmen.
Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Banken und Sparkassen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Fehler unterlaufen. Dann fordern sie eine viel zu hohe Summe vom Darlehensnehmer, die dieser in der Regel zahlt, weil ihm die falsche Berechnung nicht auffällt.
Ein Anwalt prüft, ob die in Rechnung gestellt Summe korrekt ist!
So verliert die Sparkasse Hannover ihr Recht auf die Vorfälligkeitsentschädigung
Sie haben Ihren Vertrag erst vor kurzem abgeschlossen, in jedem Fall nach dem 20.03.2016? Dennoch kann es passieren, dass Sie ihn bereits jetzt vorzeitig ablösen bzw. kündigen möchten. Wenn Sie dies tun möchten, ohne die dann eigentlich anfallende Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, lassen Sie uns einen Blick in Ihren Vertrag werfen.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können prüfen - natürlich kostenfrei - ob die Sparkasse Hannover diese Strafzahlung überhaupt von Ihnen verlangen darf. Denn bei entsprechend jungen Verträgen gilt gemäß § 502 BGB, dass die Sparkasse ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn
"im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."
Der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ist in diesen Fällen ausgeschlossen!
So funktioniert der Widerruf
Grundsätzlich eignen sich Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, für einen Widerruf. Das Gleiche gilt für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag fehlerhaft ist. Entsprechende Fehler können zum Beispiel fehlende Pflichtangaben sein. Zahlreiche Banken und Sparkassen, darunter auch die Sparkasse Hannover haben fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Darlehensverträgen verwendet. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Kreditnehmer können ihre Baufinanzierung also nicht nur 14 Tage lang widerrufen, sondern jahrelang.
Der große Vorteil bei einem Widerruf ist, dass die Sparkasse Hannover dann weder die Vorfälligkeitsentschädigung, noch die Nichtabnahmeentschädigung fordern darf.
Der Widerruf ist also die ideale Möglichkeit für alle, die sich von einem teuren Altkredit bei der Sparkasse Hannover lösen und mit einem neuen Kredit von den aktuell sehr niedrigen Zinsen profitieren möchten. Bei einer vorzeitigen Kündigung lohnt sich eine solche Umschuldung aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung kaum noch, bei einem Widerruf jedoch ist sie sehr attraktiv.
EuGH erleichtert Widerruf und Sparen der Vorfälligkeitsentschädigung
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen. Dies betrifft alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. Dies betrifft natürlich auch die Verträge der Sparkasse Hannover. Laut Gericht ist der Kaskadenverweis, der von nahezu allen Banken und Sparkassen jahrelang in den Widerrufsinformationen ihrer Darlehensverträge verwendet wurde, nicht mit EU Recht vereinbar. Verbraucher würden nicht klar und in prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Stattdessen sorgen solche Verweise für Verwirrung auf Seiten der Darlehensnehmer.
Sowohl für den Widerruf als auch bei § 502 BGB gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.