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HAHN Rechtsanwälte reicht beim CPO Produktentanker GmbH & Co. KG Musterverfahrensanträge nach KapMuG ein

, 04.04.2017

In zehn derzeit vor dem Landgericht Hamburg laufenden Prospekthaftungsverfahren betreffend die „Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker GmbH & Co. KG“ hat HAHN Rechtsanwälte nunmehr Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingereicht. Der Hamburger Fachanwalt Oliver Becker von HAHN Rechtsanwälte ist davon überzeugt, dass diese Musterverfahrensanträge vom Landgericht Hamburg für zulässig erachtet werden. Damit wären die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach dem KapMuG vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geschaffen.

In den beim Landgericht Hamburg geführten Klageverfahren machen die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft - die MPC Capital Investments GmbH, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co. KG und die Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG –  geltend. Nach Auffassung von Anwalt Becker haften die drei Gründungsgesellschafter den Anlegern auf Schadensersatz und Rückabwicklung der auf den Totalverlust zusteuernden Beteiligung wegen verschiedener unzutreffender oder irreführender Angaben in dem von ihnen mitverantworteten Emissionsprospekt, der für die Beratungsgespräche Grundlage war.

„Sobald die zehn Musterfeststellungsanträge vom Landgericht Hamburg bekannt gemacht werden, wird es im weiteren Verlauf einen Vorlagebeschluss an das Hanseatische Oberlandesgericht geben“, erläutert Becker. „Das Oberlandesgericht selbst bestimmt sodann den Musterverfahrenskläger und macht dessen Verfahren im elektronischen Bundesanzeiger bekannt“.

Anwalt Becker rät Anlegern der CPO Produktentanker jedoch zur Eile: „Anleger des Fonds sollten unter keinen Umständen abwarten, bis der Musterkläger vom Oberlandesgericht bestimmt wurde. Denn die Fondsbeteiligungen wurden den Anlegern ab Ende August 2007 zur Zeichnung angeboten, so dass zum Zeitpunkt der Bestimmung des Musterklägers bereits die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Fondsbeitritt abgelaufen sein könnte. Becker empfiehlt daher den betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen und über die rechtlichen Möglichkeiten der Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu informieren.