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Durchsuchung bei Volkswagen wegen des EA288-Motors – Anwalt Hahn „Neue Klagewelle kommt auf VW zu“

Hamburg, 05.12.2019

Der EA288-Motor von Volkswagen AG gerät zunehmend ins Visier der Ermittler. Am 03. Dezember durchsuchte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Geschäftsräume von VW in Wolfsburg. Laut einem VW-Sprecher ging es bei den Ermittlungen um den Motor EA288 – dem Nachfolgemodell des in Verruf geratenen EA189.

Auch dieser Motor steht in Verdacht, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen zu sein. Dies belegen interne Dokumente, in denen von einer Zykluserkennung und einer Dosierstrategie innerhalb und außerhalb des Zyklus die Rede ist. Zudem erfolgte im April dieses Jahres bereits ein erster Rückruf für Diesel mit dem Motor EA288. Betroffen waren fast 200.000 T6 Fahrzeuge, die laut Kraftfahrbundesamt (KBA) aufgrund einer Konformitätsabweichung ein Software-Update erhalten sollten.

VW hatte mehrfach betont, dass in den neuen Euro 6-Motoren keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Doch die Rückrufe, Ermittlungen und interne Dokumente sprechen eine andere Sprache. Deswegen ist nach Auffassung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte davon auszugehen, dass eine neue Klagewelle wegen des EA 288-Motors auf VW zukommen wird.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Geschädigte. Viele Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dann den gezahlten Kaufpreis erstattet und geben ihr manipuliertes Fahrzeug an den Hersteller zurück. Ob sie sich für gefahrene Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen müssen, ist streitig.