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LG Ravensburg verurteilt Daimler im Abgasskandal zu Schadensersatz

Bremen, 02.03.2021

Das Landgericht Ravensburg hat aktuell mit Urteil vom 18. Februar 2021 einem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger für seinen manipulierten Mercedes GLK Schadensersatz zugesprochen (Az: 1 O 167/20). Der Kläger erwarb am 06. März 2015 für 28.450,00 Euro einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 250 BlueTEC 4MATIC. Für das Fahrzeug mit einem OM651-Motor der Abgasnorm Euro 6 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen verpflichtenden Rückruf an. Die Daimler AG muss nun das manipulierte Dieselfahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Im Ergebnis erhält dieser für sein Fahrzeug, das er sechs Jahre genutzt hat und das bereits über 160.000 km gefahren war, noch über 18.000,00 Euro.

Das Landgericht folgte den Ausführungen der Prozessbevollmächtigten des Klägers und stufte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Daimler AG habe den Kläger bei Verkauf des PKW, für den die Typengenehmigung durch eine Täuschung des KBA erschlichen worden sei, getäuscht. Der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, wobei der Schaden bereits mit dem Erwerb des Wagens entstanden sei – dieser könne somit auch mit dem Anbieten des Software-Updates nicht mehr beseitigt werden. Das Gericht zog dabei einen direkten Vergleich zwischen dem Abgasskandal um den manipulierten VW-Motor EA189 und dem Mercedes Abgasskandal. Durch die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung seien die Käufer im Ergebnis genauso getäuscht worden, wie durch die von VW eingesetzte Kippschalterlogik.

HAHN Rechtsanwälte gehört im Mercedes Abgasskandal zu den erfolgreichsten Kanzleien und hat bereits 47 positive Urteile gegen die Daimler AG erstritten. Erfolgreiche Kläger können ihre manipulierten Mercedes Diesel dabei an die Daimler AG zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Lediglich eine Nutzungsentschädigung, die anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird, müssen sie sich dabei anrechnen lassen. Diese fällt jedoch regelmäßig deutlich niedriger aus, als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs, so dass sich gegenüber einem Verkauf ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt.