Nach dem Sprichwort „Dreimal ist Bremer Recht“ verurteilte am 16. Dezember 2020 die 46. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal gleich in drei Fällen zu den Geschäfts-Nr. 46 O 67/20, 46 O 70/20 und 46 O 73/20 zu Schadensersatz. „Erwähnenswert ist auch, dass die 46. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart bei der Bemessung des in Abzug zu bringenden Gebrauchsvorteils für die gefahrenen Kilometer zumindest von einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 300.000 km ausgegangen ist“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte, dessen Kanzlei die drei Urteile erstritten hat.
Hintergrund für die Verurteilung war in allen drei Fällen die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung (KMST), die das Landgericht Stuttgart als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass die KMST durchaus auch im tatsächlichen Fahrbetrieb greife, regelmäßig jedoch außerhalb der Parameter des NEFZ-Prüfzyklus abgeschaltet werde. Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 17. Dezember 2020 geäußert, dass Abschalteinrichtungen auch dann unzulässig seien, wenn sie punktuell auch im Fahrbetrieb funktionieren würden. So sieht es vorliegend auch die 46. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart. In den drei Gerichtsverfahren ging es um Ansprüche in Zusammenhang mit einem Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4Matic mit dem OM642-Motor der Schadstoffnorm Euro 5, einem Mercedes-Benz E 250 BlueTec 4Matic mit dem OM651-Motor Euro 6 und einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem OM651-Motor Euro 5.
In allen Fällen nimmt das Gericht eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Kläger durch die Daimler AG an und spricht diesen Schadensersatz zu. Im Ergebnis können die Kläger ihr Dieselfahrzeug zurückgeben und bekommen von der Daimler AG den Brutto-Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes für gefahrene Kilometer erstattet. HAHN Rechtsanwälte vertritt gegen die Daimler AG im Rahmen des Mercedes Abgasskandals mittlerweile bundesweit mehr als 4.000 Betroffene. Aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselfahrzeugen konnten schon zahlreiche Klageverfahren gewonnen werden. Abschließend weist Anwalt Hahn darauf hin, dass nach einem erstinstanzlich gewonnenen Verfahren bei gewünschtem Verbleib des Fahrzeugs beim Fahrzeuginhaber vergleichsweise auch eine Einmalzahlung in Frage kommen kann.