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OLG Oldenburg verurteilt VW im Abgasskandal

Oldenburg, 08.10.2019

Der Oktober bringt schlechte Neuigkeiten für VW. In einem hart umkämpften Verfahren wurde VW vom Oberlandesgericht Oldenburg erstmals zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Auch muss VW der durch HAHN Rechtsanwälte vertretenen Klägerin deliktische Zinsen zahlen. Immer mehr Obergerichte sprechen den Klägern diese Zinsen zu, die sich auf 4% jährlich auf den Kaufpreis belaufen und daher schnell einen hohen Betrag erreichen können.

Das OLG Oldenburg folgte in seinem Urteil als erstes niedersächsisches Gericht der Auffassung, dass VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig nach Paragraph 826 BGB geschädigt habe, indem es eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Diesel Fahrzeugen verbaut hat.

VW hatte in diesem Verfahren lange dagegen gehalten und mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, doch das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen und entschied zugunsten der Klägerin. Diese hatte im Jahr 2017 das so genannte Software-Update durchführen lassen, von dem nun bekannt geworden ist, dass VW damit lediglich eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt hat. Denn durch das Software-Update von VW wurde der Motorsteuerung regelmäßig ein so genanntes Thermofenster aufgespielt. Auch im Verfahren vor dem OLG Oldenburg hat VW dies nicht bestritten, hält das Thermofenster aber für legal. Zahlreiche Gerichte haben jedoch bereits anders entschieden und auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet.

Die Klägerin muss sich nach Auffassung des OLG Oldenburg eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen. HAHN Rechtsanwälte ist jedoch der Auffassung, dass diese den betrogenen Kunden nicht angerechnet werden sollte – ganz besonders im Hinblick auf die Enthüllungen, dass VW auch nach dem Software-Update weiter unzulässige Abschalteinrichtungen benutzt.

Weil die betroffenen Pkw stilllegungsgefährdet waren und (mit dem Thermofenster) sogar weiterhin stilllegungsgefährdet sind, stellt eine Anrechnung von Nutzungen zu Lasten des Pkw-Besitzers aus Sicht von HAHN Rechtsanwälte eine unbillige Entlastung des Schädigers, hier der VW AG, dar.

Allerdings sprach das Gericht der Klägerin deliktische Zinsen zu. Diese betragen grundsätzlich 4% auf den Kaufpreis und werden ab dem Kaufdatum und bis zur Rechtsanhängigkeit berechnet. Dies kann sich schnell auf einige Tausend Euro aufsummieren. Das macht der bisherigen Verfahrensstrategie von VW einen Strich durch die Rechnung. Indem VW zunächst versuchte, die interne Sachverhaltsaufklärung zu verschleppen und gleichzeitig die geschädigten Käufer zum Prozessieren zu nötigen, sollte der wirtschaftliche Schaden auf den betrogenen Kunden abgewälzt werden (vgl. auch Handelsblatt v. 21.08.2019: „VW profitiert von langen Diesel-Rechtsstreits – Jeder Tag könnte rund 1,2 Millionen Euro bringen“). Die nunmehr auch durch das OLG Oldenburg festgestellte Pflicht von VW zur Verzinsung des Kaufpreises seit Zahlung dürfte die bisherige Neigung des Autobauers zu langwierigen Gerichtsverfahren deutlich schmälern.