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Paukenschlag des BGH im Daimler-Dieselskandal: Klägern ist Gehör zu gewähren

Bremen, 27.02.2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28.01.2020 – VIII ZR 57/19 - Stellung zu Gunsten der vom Daimler-Dieselskandal betroffenen Kläger in einem entscheidenden Punkt bezogen. Der Beschluss ist deswegen wegweisend, weil er die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen Kunden erleichtert. Es kommt laut BGH nicht darauf an, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Fahrzeugmodell des Klägers bereits zurückgerufen habe. Die Gerichte hätten den Beweisangeboten des Klägers nachgehen und den Sachverhalt aufklären müssen.

Im Streitfall ging es um einen Kläger, der einen Pkw Marke Mercedes erworben hatte. Dieser war mit einem Standard-Dieselaggregat des Daimler-Konzerns mit der internen Kennung OM651 ausgestattet, der in diversen Modellen des Konzerns verbaut wurde. Das KBA rief bestimmte Modelle mit diesem Motor wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurück und die Staatsanwaltschaft Stuttgart nahm gegen verschiedene Mitarbeiter der Daimler AG u.a. wegen des Verdachts der Manipulation an der Motorsteuerungssoftware des Motors OM651 Ermittlungen auf. Auf diese Rückrufe und Ermittlungen berief sich der Kläger und behauptete in den Vorinstanzen, dass auch sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei – auch wenn es noch nicht durch das KBA zurückgerufen worden war. Er bot Beweise für seine Behauptungen u.a. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Sowohl das Landgericht Verden als auch das Oberlandesgericht Celle wollten den Kläger mit diesem Vortrag nicht hören und vertraten die Auffassung, der Kläger habe unzureichend vorgetragen. Für eine Beweisaufnahme bestünde deshalb kein Anlass. Die Klage hatte deshalb in beiden Instanzen keinen Erfolg.

Obschon der BGH mit seinem Beschluss die Beschwerde des Klägers hiergegen wegen eines formalen Fehlers zurückweisen musste, ließ er sich nicht die Gelegenheit nehmen, die Vorinstanzen in deutlichen Worten zu rügen. Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, so der BGH. Der Vortrag des Klägers zu unzulässigen Abschalteinrichtungen sei zwar sehr allgemein gehalten gewesen. Dies habe aber keinesfalls die Zurückweisung dieses Vorbringens gerechtfertigt. Denn der Kläger habe gar keine Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich einer von der Daimler AG entwickelten Manipulationssoftware. Es reiche deshalb, wenn er Bezug auf Ermittlungen des KBA und der Staatsanwaltschaft Stuttgart nehme.

„Dieser Beschluss ist ein Paukenschlag im Daimler-Abgasskandal“ sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte, die über tausend Daimler-Kläger vor Gericht vertreten. „Der rechtswidrigen Praxis einiger Gerichte, Klagen wegen eines angeblich unzureichenden Vortrags abzuweisen, wurde endgültig ein Riegel vorgeschoben. Mit dem Beschluss erhalten all die Gerichte und Richter Aufwind, die Daimler entweder bereits zum Schadensersatz verurteilt oder die Aufklärung des Skandals durch Beweisaufnahme angestoßen haben“, so Anwalt Murken-Flato weiter. „Die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden haben sich entscheidend verbessert“, weiß Murken-Flato. HAHN Rechtsanwälte rät deshalb insbesondere allen Mercedes-Käufern zu prüfen, ob auch in ihrem Fall Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG bestehen.