Aktuell werden die Anleger der Fondsgesellschaft PROJECT Wohnen 14 darüber informiert, dass die Liquidation der Gesellschaft erfolgen wird, sobald die verlängerte Laufzeit des Fonds ab dem 31.12.2024 abgelaufen ist.
Dabei wird eine Abwicklung der bereits bestehenden Investments erfolgen. Dies trifft auch die insolventen Objektgesellschaften.
Im Folgenden beantworten wir einige wichtige Fragen, die sich Anleger vermutlich stellen.
Wie ist die Reihenfolge bei der Liquidation?
Wie es in den Schreiben der Fondsgesellschaft heißt, wird der Liquidationserlös aus der Abwicklung der bestehenden Investments im ersten Schritt zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verwendet. Im nächsten Schritt wird der Erlös zur Deckung von Rückstellungen genutzt, die die Geschäftsführung für Eventualverbindlichkeiten oder sonstige Verpflichtungen für erforderlich erachtet. Erst im Anschluss daran wird der verbleibende Erlös an die Gesellschafter (im Verhältnis ihres Kapitalanteils) verteilt. Die Anleger müssen sich somit ganz ans Ende anstellen.
Wie lange wird die Abwicklung dauern?
Eine genaue Vorhersage ist hierzu leider nicht möglich. Zunächst müssen jedoch die solventen und insolventen Objektgesellschaften, an denen die PROJECT Wohnen 14 beteiligt ist, abgewickelt werden. Die Liquidation kann dann erst nach der letzten Kapitalrückführung erfolgen. Vermutlich wird die Abwicklung mehrere Jahre dauern.
Sollte ich die Liquidation abwarten?
Auch wenn die Höhe der Verluste für die Anleger erst zum Abschluss der Abwicklung bekannt sein wird, sollte die Liquidation nicht abgewartet, sondern weitere Schritte eingeleitet werden. Warten Sie bis zum Abschluss der Liquidation, werden mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Beratungsgesellschaften verjährt sein.
Wie funktioniert die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen?
Die Beteiligungen wurden vom 22. Juli 2014 bis zum 20. Juli 2016 vertrieben. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist somit in erster Linie die Verjährungsfrist von zehn Jahren relevant. Ist diese Frist abgelaufen, sind auch zukünftig keine weiteren Schadensersatzansprüche durchsetzbar. Die Frist beginnt dabei mit der Zeichnung des Kommanditanteils. Dies ist unabhängig davon, wann der Verlust bekannt wurde. Wir gehen für den Fristbeginn vorsorglich von der Unterzeichnung der Beitrittserklärung aus.
HAHN Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass unter anderem die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin auf Schadensersatz haften. Hintergrund ist, dass der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen und die Prospektnachträge Fehler aufweisen, beziehungsweise nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände enthalten. Bei einer fehlerhaften Beratung oder Vermittlung kann auch gegenüber dem Vertrieb, beziehungsweise dem Beratungsunternehmen Schadensersatz geltend gemacht werden.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihren konkreten Handlungsoptionen!
Kapitalanleger-Musterverfahren in Planung
HAHN Rechtsanwälte führt bereits unter anderem für Anleger des PROJECT Wohnen 14 mehrere (Pilot-)Verfahren gegen die PROJECT Investment AG und die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zudem planen wir, in diesen Verfahren in Kürze Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu stellen. Im Rahmen eines solchen Musterverfahrens kann dann geklärt werden, ob die Feststellungsziele – hier die geltend gemachten Prospektfehler – gegeben sind. Die Kanzlei hat bereits mehrere solcher Kapitalanleger-Musterverfahren initiiert und entsprechende Musterverfahrenskläger vertreten.
Der Vorteil eines solchen Musterverfahrens ist, dass Anleger ihre Ansprüche ab dem Eröffnungsbeschluss durch das Oberlandesgericht kostengünstig anmelden können. Diese Anmeldung hemmt die Verjährung.
Schon jetzt können Sie sich unverbindlich und kostenfrei hierfür registrieren!