Hilfe im Abgasskandal
Ihr Anwalt im Abgasskandal vertritt Ihre Interessen und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Beim Autokredit Widerruf oder beim Kampf um Schadensersatz.
Inhalte des Artikels:
- Welche Modelle sind betroffen?
- Wertverlust und Fahrverbote
- Schadensersatz
- Autokredit Widerruf
- Unsere Erfolge
Der Anwalt der Autofahrer - Ihr Anwalt im Abgasskandal
Seit 2015 erschüttert der Abgasskandal um manipulierte Diesel die Autoindustrie. Betraf es zunächst nur VW, mussten sich bereits kurz darauf auch Daimler, Audi und Porsche Schummelvorwürfen stellen. Die Hersteller haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut. Es kam zu Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt und Millionen Diesel mussten mit einem Software-Update ausgerüstet werden, das die illegale Abschalteinrichtung entfernen sollte. Verbraucher stehen vor einem Dilemma. Denn wenn sie das angeordnete Update nicht durchführen lassen, droht ihnen die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Wenn sie das Update aber aufspielen lassen, müssen sie mit unbekannten Langzeitwirkungen leben. So berichteten einige Fahrer über einen erhöhten Sprit- und AdBlue-Verbrauch, andere bemerkten eine nachlassende Leistung oder einen schneller versotteten Motor.
Parallel zu den offiziellen Rückrufen gibt es freiwillige Service-Maßnahmen, bei denen die Fahrzeuge ebenfalls das Software Update erhalten sollen. Bekommt man eine solche Einladung, kann man sie ignorieren (zumindest so lange, bis sich die freiwillige Maßnahme in einen Pflichtrückruf umwandelt, was regelmäßig vorkommt).
Ein Anwalt im Abgasskandal hilft in jedem Fall, wenn man Post vom Hersteller bekommt. HAHN Rechtsanwälte prüft kostenlos die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. So kann Ihr Rechtsanwalt eine Klage auf Schadensersatz für Sie einreichen. Und selbst, wer nicht direkt vom Abgasskandal betroffen ist, kann mit dem Autokredit Widerruf sein Auto zu guten Konditionen loswerden - der Rechtsanwalt hilft auch in diesem Fall.
Mit Niederlassungen in Hamburg, Bremen, Stuttgart und München steht unsere Kanzlei Ihnen bundesweit zur Seite!
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung:
- Betroffenheitscheck!
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- Erläuterung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten!
- Berechnung Ihrer wirtschaftlichen Vorteile!
Welche Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?
Zahlreiche Hersteller haben illegale Abschalteinrichtungen verwendet und Rückrufbescheide vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen.
Bei VW ging es dabei ursprünglich um den Motor EA189, doch inzwischen ist klar: Auch der Nachfolgemotor EA288 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Erste Gerichte haben bereits Schadensersatz auch bei den Modellen zugesprochen, die diesen Motor verwenden.
Stichwort: Dieselupdate
Viele Autofahrer werden von den Herstellern angeschrieben und in die Werkstatt gebeten, um ein Software Update durchführen zu lassen. Dieses soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Doch aus technischer Sicht raten wir davon ab. Denn es gibt bereits einige Fahrer, die negative Erfahrungen mit dem Dieselupdate gemacht haben. So wird von einem erhöhten Spritverbrauch berichtet oder von einem erhöhten AdBlue-Verbrauch. Auch ist von einer Versottung des Motors und einer nachlassenden Leistung, sowie seltsamen Geräuschen die Rede. Da die Langzeitfolgen des Dieselupdates also sehr unsicher sind und niemand vorhersagen kann, wie sich das Update auf das Fahrzeug und seine Lebenserwartung auswirkt, ist Vorsicht geboten.Das Problem ist, dass bei einer Nichtteilnahme am Pflichtrückruf die Stilllegung droht. Eine freiwillige Maßnahme kann aber abgelehnt werden.
Stichwort: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist laut Kraftfahrt-Bundesamt eine unzulässige, also illegale Abschalteinrichtung von Mercedes. Sie sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf auf dem Prüfstand kühl gehalten wird und das Motoröl sich somit nur langsam erhitzt. So werden auf dem Prüfstand besonders niedrigere Stickoxidwerte erreicht. Auf der Straße sind diese jedoch viel höher und übertreffen die Grenzwerte oft um ein Vielfaches.
Wertverlust und Fahrverbote in Hamburg, Berlin und Stuttgart
Zusätzlich zum Abgas-Skandal kämpfen Dieselfahrer mit Fahrverboten, die aus Klagen der Deutschen Umwelthilfe resultieren. Diesel Fahrverbote gibt es bereits in Berlin, Stuttgart, Hamburg und Darmstadt und weitere Städte wie zum Beispiel Mainz werden voraussichtlich in 2021 folgen. Grundsätzlich sind von den Fahrverboten immer Diesel Autos der Abgasnorm Euro 4 und darunter betroffen, aber spätestens in einem zweiten Schritt folgen auch Euro 5 Diesel (zudem können je nach Stadt auch ältere Benziner betroffen sein). Während das Fahrverbot in manchen Städten nur auf einzelnen Straßen gilt, ist es in Stuttgart ganz besonders großflächig. Denn das Fahrverbot umfasst die gesamte Umweltzone, das heißt den gesamten Stadtbereich von Stuttgart, zumindest für Euro 4 Diesel. Euro 5 Diesel sind zudem aus dem Talkessel und weiteren Stadtteilen ausgesperrt. Es sind noch zahlreiche weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe anhängig, so dass damit zu rechnen ist, dass noch viele weitere Städte Fahrverbote einführen werden. Grundsätzlich sind diese dabei auch für Euro 6 Diesel möglich.
Die Fahrverbote haben zusammen mit dem Dieselskandal zu hohen Wertverlusten bei Diesel Fahrzeugen geführt. Bei Autohändlern stehen Diesel länger als gewöhnlich und auch die Zulassungszahlen zeigen, dass es einen Einbruch gab und Verbraucher lieber auf Benziner oder gleich auf Elektroautos setzen. Diesen Wertverlust haben Verbraucher nicht zu verantworten und doch sind sie diejenigen, die den Schaden haben. Denn sie bleiben auf den Kosten sitzen. Hier hilft der Anwalt Verbrauchern, sich im Abgasskandal auf verschiedenen Wegen zu wehren.
Ihre Möglichkeiten im Überblick
- Kaufvertragliche Ansprüche gegenüber dem Händler / Verkäufer
- Deliktische Ansprüche gegenüber dem Hersteller
- Widerruf Autokredit als Verbraucher
So bekommen Sie mit dem Anwalt der Autofahrer Schadensersatz im Abgasskandal
Wenn Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, dann steht Ihnen Schadensersatz zu. Das ist immer dann der Fall, wenn es für Ihr Modell einen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt, bei dem mit Hilfe eines Software Updates die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll. Das betrifft Millionen Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, BMW, Opel und Mercedes alleine in Deutschland. Doch auch, wenn Sie zu einer freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen wurden, ist davon auszugehen, dass sich in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung befindet – nur hat das KBA hierzu noch keinen offiziellen Rückruf angeordnet.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet. Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum Abgasskandal müssen Sie sich dabei eine Nutzungsentschädigung für bereits mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Angesichts der Wertverluste stehen Sie aber auch nach diesem Abzug regelmäßig besser da, als wenn Sie das Auto verkaufen würden.
Ansprüche gegenüber dem Händler
Je nachdem, wann Sie Ihren Diesel gekauft haben, haben Sie zusätzlich auch noch Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Verkäufer. Hier sind allerdings die Verjährungsfristen recht kurz. Denn Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag verjähren bei Neuwagen bereits nach zwei Jahren und bei Gebrauchtwagen bereits nach nur einem Jahr nach Übergabe des Fahrzeugs. Sollte dieser Zeitrahmen in Ihrem Fall noch nicht abgelaufen sein, können Sie vom Händler im Gegenzug zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs einen Neuwagen fordern. Wenn Sie vom Verkäufer fordern, den Mangel zu beseitigen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, können Sie darüber hinaus vom Kaufvertrag zurücktreten. In einem solchen Fall geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstattet.
Ihr Anwalt im Dieselsskandal in:
So kann der Widerrufsjoker im Dieselskandal helfen
Für alle Fahrer von Autos (egal, welcher Hersteller und egal, ob Diesel oder Benziner) hat der Anwalt im Abgasskandal einen ganz besonderen Tipp. Haben Sie schon einmal vom Widerrufsjoker gehört? Vielleicht kennen Sie ihn von Immobilienkrediten, doch auch ein Autokredit lässt sich mit Hilfe des Widerrufsjokers in vielen Fällen widerrufen.
Die Voraussetzungen, um den Widerrufsjoker nutzen zu können, sind schnell erfüllt. Sie müssen Ihr Auto finanziert haben und zwar als Verbraucher, denn beim Widerrufsrecht handelt es sich um ein Verbraucherrecht. Zudem muss es sich bei Kauf- und Kreditvertrag um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Das ist dann der Fall, wenn Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt hat. Ab jetzt hilft Ihnen der Anwalt der Dieselfahrer! Senden Sie uns Ihren Kreditvertrag zu – wir prüfen diesen kostenfrei auf Fehler. Nahezu 90% aller Autokreditverträge enthalten Fehler, zum Beispiel fehlen Pflichtangaben oder die Widerrufsbelehrung ist nicht ordnungsgemäß. In solchen Fällen beginnt die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und Sie genießen ein ewiges Widerrufsrecht.
Bei einem erfolgreichen Kredit Widerruf geben Sie das Auto an die Bank zurück. Dafür müssen Sie den Kredit nicht weiter abzahlen und bekommen alle bisherigen Raten (Tilgung und Zinsen) und auch die Anzahlung erstattet. Eventuell wird die Nutzungsentschädigung abgezogen. Hierbei kommt es darauf an, von wann Ihr Vertrag ist. Bei neueren Verträgen ab Juni 2014 sollte die Nutzungsentschädigung nicht mehr abgezogen werden, so dass Sie das Auto idealerweise Jahre lang quasi umsonst gefahren sind.
Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf den Widerruf (von Autokrediten, aber auch von Immobiliendarlehen) spezialisiert und ein Großteil unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen gern auch Ihren Vertrag.
Stichwort: Thermofenster
Unter dem Thermofenster versteht man einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert, während sie außerhalb dieses Rahmens heruntergefahren oder ganz abgeschaltet wird. Viele Gerichte haben das Thermofenster daher schon als illegale bzw. unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet. Die Autobauer selbst halten es für legal. Auch der Europäische Gerichtshof hält Abschalteinrichtungen, zu denen auch das Thermofenster gehört, für unzulässig. Bei Mercedes fährt die Abgasreinigung bei 7 bzw. 10 Grad herunter, bei Opel bereits bei Temperaturen unter 17 Grad. Angesichts der Durchschnittstemperaturen in Deutschland sprechen Gerichte von einem nahezu dauerhaften Zustand, so dass von einer möglichen Ausnahmegenehmigung nicht mehr die Rede sein kann.
Ausführliche Informationen zum Abgasskandal haben wir hier für Sie aufbereitet.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung von HAHN Rechtsanwälte - dem Anwalt der Autofahrer
Bereits seit 2001 ist die Kanzlei ausschließlich auf Seiten von Verbraucherv und Anlegerv tätig. Test.de und finanztip.de empfehlen HAHN Rechtsanwälte als eine der 5 erfolgreichsten Kanzleien auf dem Gebiet des Kredit Widerrufs. Unsere Rechtsanwälte haben bereits tausende von Autokreditverträgen geprüft und wissen, welche Fehler den Banken unterlaufen sind. Auch im Bereich des Schadensersatzes für getäuschte Autokäufer haben wir bereits zahlreiche positive Urteile und Vergleiche erreichen können. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, so dass auch Sie Ihre Rechte geltend machen können!
Stichwort: Rechtsschutzversicherung
Es gibt bereits mehrere Urteile, mit denen Rechtsschutzversicherungen dazu verurteilt werden, die Kosten für Schadensersatzklagen und Klagen nach einem Widerruf zu übernehmen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen sich weigern. Gerne bringen sie bei Schadensersatzklagen den Grund vor, dass die Klage keine Erfolgsaussicht habe. Oder dass (wenn es sich um einen Widerruf handelt) die Versicherung erst nach dem Kaufvertrag für das Auto abgeschlossen wurde. Beide Punkte sind jedoch zu widerlegen. Denn zum einen hat bereits der Bundesgerichtshof klar gemacht, dass das entscheidende Datum nicht der Tag des Autokaufs ist, sondern der Tag, an dem die Bank einen Widerruf nicht angenommen hat. Zudem sprechen zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal für die Erfolgsaussicht der Verbraucher. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung kümmern wir uns auch um Ihre Rechtsschutzversicherung und fordern diese zur Deckung der Kosten auf.
Unsere Erfolge - darum sind wir IHR Anwalt im Abgasskandal
Zunächst vorneweg: In sehr vielen Verfahren kommt es zu einem Vergleich. Das liegt in erster Linie daran, dass die Hersteller offizielle Gerichtsurteile wenn möglich vermeiden wollen und daher einen Vergleich anbieten, sobald sich erahnen lässt, in welche Richtung das Gericht tendiert. Zu einem Vergleich gehört allerdings in der Regel auch ein Stillschweigeabkommen, so dass wir zu diesen Fällen leider keine Details herausgeben können.
Wir konnten aber auch zahlreiche erfolgreiche Urteile erzielen, von denen wir Ihnen gerne einzelne als Beispiele beschreiben möchten.
Es handelt sich dabei um verschiedene Fahrzeuge, bei denen die Gerichte jeweils eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß Paragraph 826 BGB sahen, so dass der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde.
Auch wenn das betroffene Fahrzeug bereits verkauft wurde, ist eine erfolgreiche Klage auf Schadensersatz weiterhin möglich. Ebenso spielt es keine Rolle, ob das Software-Update bereits aufgespielt wurde oder nicht.
Auszug unserer Urteile
- Audi Q3, mangelhaft konstruierter und produzierter PKW sowie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Landgericht Flensburg anerkannt, Auto geht zurück an Audi, Kläger erhält Kaufpreis plus Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet (Software-Update war in der Zwischenzeit durchgeführt worden, da dies aber zur Wertminderung des Fahrzeugs beiträgt, hatte es keine Auswirkungen auf die Entscheidung)
- Mercedes Viano, der Käufer sei sittenwidrig getäuscht und vorsätzlich geschädigt worden, so das Landgericht Stuttgart, Daimler muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, das manipulierte Fahrzeug geht zurück an Mercedes Benz
- Seat Alhambra, verbotene Abschalteinrichtung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vom LG Osnabrück anerkannt, das Auto geht zurück an den Hersteller, der Kläger erhält den Kaufpreis plus Zinsen, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet (der Kläger hatte das Fahrzeug bereits weiterverkauft, konnte es also nicht zurückgeben, sondern musste einen Vorteilsausgleich zahlen – im Ergebnis bekam er eine zusätzliche Zahlung)
- VW Passat, unzulässige Abschalteinrichtung, sowie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Landgericht Osnabrück anerkannt, Auto geht zurück an VW, der Kläger bekommt den Kaufpreis plus Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet
- VW Golf, Manipulationssoftware und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das LG Essen anerkannt, Fahrzeug geht an VW zurück, der Kläger erhält Kaufpreis nebst Zinsen und muss KEINE Nutzungsentschädigung zahlen (es handelt sich um einen Gebrauchtwagen)
- VW Caddy, laut Landgericht Hamburg liege die schädigende Handlung darin, dass die Beklagte (u.a.) das Fahrzeug des Klägers unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand in den Verkehr gebracht habe. VW muss aufgrund dieser vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz zahlen
- Audi A4, Manipulation an der Motorsoftware und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Landgericht Halle anerkannt, Fahrzeug wird zurückgegeben, der Kläger erhält Kaufpreis nebst Zinsen erstattet und muss KEINE Nutzungsentschädigung zahlen (laut Gericht wäre dies eine unbillige Entlastung der Beklagten)
- Skoda Yeti, unzulässige Abschaltvorrichtung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bestätigt durch das Landgericht Hamburg, Fahrzeug geht an den Hersteller zurück, Kläger erhält Kaufpreis und Zinsen unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet
HAHN Rechtsanwälte gehört spätestens seit 2020 zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal um manipulierte Mercedes Modelle, sowie 3.0 Liter Diesel von Audi, Porsche und VW, darunter der VW Touareg sowie der Porsche Cayenne.
Die Chronologie im Dieselskandal
2011: Ein Techniker informiert den Chef der Aggregate-Entwicklung von VW über den Betrug, doch er bleibt ungehört. Nach draußen gelangt nichts…
2014: Der unabhängige International Council on Clean Transportation stellt erhöhte Abgaswerte bei VW Fahrzeugen fest und informiert die US Umweltbehörden…
Dezember 2014: Der VW Konzern ruft in den USA 500.000 Fahrzeuge zurück – offiziell werden technische Probleme für zu hohe Schadstoffemissionen verantwortlich gemacht…
Sommer 2015: Die US Umweltbehörden drohen VW, sie würden die Dieselfahrzeuge nicht mehr zulassen, wenn die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Vorstandschef Winterkorn gibt den Betrug zu, kurz darauf wird sein Vertrag aufgelöst, die Aktie verliert 20 Prozent…
Herbst 2015: Ermittler durchsuchen VW Geschäftsräume und Privatadressen von hohen Angestellten. Das KBA verkündet einen Zwangsrückruf von 2,4 Millionen VW Fahrzeugen. Audi gibt zu, auch bei 3.0 Liter Motoren geschummelt zu haben…
Sommer 2016: VW zahlt 15 Milliarden Euro Strafe und Entschädigung in den USA…
Sommer 2017: Das letzte große Entschädigungsverfahren ist in den USA abgeschlossen, in Deutschland geht es jetzt erst so richtig los. Es gibt Durchsuchungen bei Daimler, eine Millionen Fahrzeuge sollen manipuliert verkauft worden sein. Auch Porsche gerät ins Visier der Ermittler, für den Porsche Cayenne gibt es ein Zulassungsverbot…
Frühjahr 2018: Es gibt neue Durchsuchungen bei VW, Daimler, Audi, und BMW…
Sommer 2018: Der ehemalige VW Vorstandschef Winterkorn wird in den USA angeklagt. Es gibt weitere Rückrufe bei Audi und Daimler aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung. VW muss eine Milliarde Bußgeld in Deutschland zahlen. Audi-Chef Stadler kommt in Untersuchungshaft. In Deutschland werden erste Fahrverbote eingeführt…
Herbst 2018: Audi zahlt 800 Millionen Euro Bußgeld…
Anfang 2019: Über 400.000 VW Kunden beteiligen sich an einer Musterfeststellungsklage und fordern Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof sieht die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel. Die EU-Kommission bestätigt ein Abgaskartell, illegale Absprachen haben stattgefunden zwischen Volkswagen, Daimler und BMW…
Sommer 2019: Es wird Anklage gegen Winterkorn erhoben. Gegen Porsche wird ein Bußgeld von 535 Millionen Euro verhängt. Es wird Anklage gegen Stadler erhoben. Daimler sieht sich einer Klageflut ausgesetzt, auch gegen den VW Konzern werden regelmäßig Schadensersatzklagen gewonnen…
Frühjahr 2020: Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG endet mit einem Vergleich, doch viele Betroffene gehen leer aus...
25. Mai 2020: Der Bundesgerichtshof verurteilt die Volkswagen AG in einem ersten Abgasskandal-Urteil zu Schadensersatz. Kunden, die Fahrzeuge mit dem Motor EA189 gekauft hatten, seien gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Im laufe des Jahres folgen erste Urteile von Oberlandesgerichten gegen Mercedes, Audi und Porsche...
September 2020: Das Verfahren gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler beginnt vor dem Landgericht München...
Dezember 2020: Der Europäische Gerichtshof erklärt Abschalteinrichtungen per se für unzulässig...
Stichwort: Nutzungsentschädigung
Nutzungsentschädigung, Gebrauchsvorteil, Nutzungswertersatz – all diese Begriffe beschreiben das gleiche Prinzip. Während ein Auto gefahren wird, verliert es an Wert. Wird nun bei einer Schadensersatzklage oder einem Autokredit Widerruf entschieden, dass ein Auto zurückgegeben wird und der Verbraucher dafür den Kaufpreis oder Raten erstattet bekommt, dann entscheiden viele Gerichte, die Nutzungsentschädigung abzuziehen. So soll der Wertverlust ausgeglichen werden, den das Auto während der Nutzung erlitten hat. Berechnet wird die Nutzungsentschädigung nach einer genauen Formel:
Gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis / maximale Laufleistung des Fahrzeugs
Wobei die maximale Laufleistung von den Gerichten festgesetzt wird und bei kleineren Motoren bei etwa 250.000 bis 300.000 Kilometern liegt, bei größeren bei bis zu 500.000.
Anwalt der Dieselfahrer: Chronologie der Urteile
Ab 2016: Die juristische Aufarbeitung des VW-Dieselskandals beginnt. Es gibt erste verbraucherfreundliche Urteile gegen Autohändler, die manipulierte Fahrzeuge verkauft haben. Zahlreiche Gerichte stellen klar, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen müssen. Zudem beginnt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein Musterverfahren für VW-Aktionäre.
Januar 2017: Erste erfolgreiche VW-Klage. Das erste Landgericht verurteilt VW als Hersteller wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger gibt den manipulierten Skoda Yeti zurück und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Frühling 2017: Es wird bekannt, dass VW mit aller Macht versucht, für Kunden positive Urteile von Oberlandesgerichten zu verhindern. Dafür werden Vergleiche angeboten, die finanziell sehr vorteilhaft für die Kläger sind. Bis April fallen mindestens 60 verbraucherfreundliche Urteile bei Landesgerichten bundesweit. Im Juni 2017 wird das erste Urteil rechtskräftig, nachdem VW bisher immer Berufung eingelegt hatte.
April 2018: Stand der Urteile gegen VW – 260 verbraucherfreundlicher Verurteilungen der Hersteller und 350 Verurteilungen von Händlern. Zudem sind hunderte von Klagen gegen die Daimler AG anhängig.
Juni 2018: Erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen einen VW Händler vor einem Oberlandesgericht, nachdem Vergleiche bisher verhindert hatten, dass es überhaupt zu Urteilen kommen konnte. Zudem gibt es auf Landesgerichtebene das erste Urteil gegen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
November 2018: Stand der Urteile gegen VW – 750 Urteile gegen VW als Hersteller, 500 Urteile gegen Händler. Zum ersten Mal werden auch Porsche und Audi zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zudem wird VW das erste Mal zur Zahlung von Schadensersatz OHNE Abzug einer Nutzungsentschädigung verurteilt.
Frühjahr 2019: Es häufen sich Urteile, bei denen den Klägern Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen wird, OHNE eine Nutzungsentschädigung abzuziehen.
Juni 2019: Erstes verbraucherfreundliches Urteil eines Oberlandesgerichtes gegen VW als Hersteller.
Sommer 2019: Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile von Oberlandesgerichten, die VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben. Zudem gibt es erste Urteile für Kläger, die ihren Diesel erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hatten – auch hier wird Schadensersatz zugesprochen. Auch gibt es erste Urteile, die besagen, dass das Software-Update, das die illegale Abschalteinrichtung entfernen soll, eine neue unzulässige Abschalteinrichtung (das Thermofenster) enthält. Zudem gibt es nun Urteile, nach denen die Hersteller Schadensersatz zahlen müssen, auch wenn die Fahrzeuge nicht Teil eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs waren.
Mai 2020: Ein BGH Urteil macht klar, dass VW seine Kunden durch Verkauf von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb Schadensersatz zahlen muss. Eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer müssen sich die Kläger jedoch anrechnen lassen.
Dezember 2020: Der EuGH erklärt Abschalteinrichtungen per se für unzulässig. Die Verteidigung der Hersteller, dass sie zum Schutz des Motors notwendig seien, kommt somit nicht mehr zum Tragen. Verbraucherrechte werden durch dieses Urteil erheblich gestärkt, denn diese können ihre Schadensersatzansprüche durch das EuGH-Urteil nun leichter durchsetzen. Im Laufe des Jahres fallen zudem erste verbraucherfreundliche Urteile gegen Audi, Mercedes und Porsche vor Oberlandesgerichten.
Die VW-Musterfeststellungsklage
Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wurde die Musterfeststellungsklage im VW Abgasskandal, die der Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht hatte, verhandelt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Viele der Teilnehmer, aber längst nicht alle, erhielten ein Angebot des Volkswagen-Konzerns. Die Zahlungen lagen im Bereich von wenigen tausend Euro und damit deutlich unter den Schadensersatzzahlungen, die bei individuellen Klagen erreicht werden können. Zudem ging ein großer Teil der Kläger leer aus. Sie erhielten beispielsweise dann keine Zahlung, wenn sie das Auto zu spät gekauft hatten. VW war der Meinung, nach der Ad-hoc-Meldung von September 2015 sei der VW Abgasskandal allgemein bekannt gewesen. Wer danach noch einen Wagen von VW oder einer der anderen Marken von VW (wie Audi, Seat, Skoda) gekauft habe, habe keinen Anspruch auf eine Zahlung. Viele VW Kunden fühlten sich dadurch im VW-Skandal erneut betrogen.