Was genau ist die SCHUFA und was macht sie?
Es ist fast komisch: „SCHUFA – wir schaffen Vertrauen“. Diesen Slogan hat sich die SCHUFA allen Ernstes selbst zugelegt. Dabei wird sie und besonders ihre Arbeitsweise beziehungsweise die Art, wie der ominöse SCHUFA-Score berechnet wird, seit Jahren kritisiert. Insbesondere Verbraucherschützer stoßen sich daran. Denn von Vertrauen oder gar Transparenz kann hier keine Rede sein.
Für nahezu jeden Bürger spielt die SCHUFA eine wichtige Rolle. Sie hat Auswirkung auf die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben. Wer eine Wohnung mieten möchte, einen Kredit benötigt oder einfach nur einen Handyvertrag abschließen will, muss sich mit der SCHUFA befassen. Grundsätzlich will die SCHUFA Unternehmen dabei helfen, die Bonität potentieller Kunden besser einschätzen zu können. Sie tut dies mit Hilfe des SCHUFA-Scores. Darin fließen zahlreiche Faktoren ein, die zusammen genommen eine Zahl ergeben, nach der Unternehmen aus verschiedenen Branchen erkennen können, wie wahrscheinlich es ist, dass ein potentieller Kunde zu einem Problem werden könnte und Zahlungsausfälle drohen.
Doch genau das ist das Problem. Denn die SCHUFA gibt nicht bekannt, wie genau sich dieser Score zusammensetzt. Sie hält dies für ein Betriebsgeheimnis. Wie weiter unten berichtet wird, sieht das der Generalanwalt des EuGH anders. Der EuGH könnte die Berechnungsmethode in Kürze für illegal erklären.
Unter anderem nutzt die SCHUFA folgende Informationen, um die Bonität zu berechnen:
- Alter von Girokonten
- Anzahl von Kreditkarten
- Laufende Kredite
- Alter der aktuellen Anschrift
- Anzahl der Online-Käufe auf Rechnung
- Zahlungsausfälle
- Inkasso-Anfragen
Während die letzten beiden Punkte durchaus nachvollziehbar sind, scheint es mehr als fraglich, warum jemand, der vor Kurzem umgezogen ist, einen schlechteren Score bekommen soll. Laut SCHUFA sagt die Statistik, dass Menschen, die kürzlich umgezogen sind, ein höheres Risiko haben, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Doch Menschen sind keine Statistiken. Ein Computer berechnet anhand dieser Statistiken einen Score, der beeinflusst, ob ein Verbraucher einen Handyvertrag bekommt oder wie hoch die Zinsen bei einem angebotenen Kredit sind.
Auch Positivdaten, die von Telekommunikationsanbietern an die SCHUFA weitergegeben werden, fließen in den Score mit ein. Dabei handelt es sich um Informationen zu Handyverträgen: Wann wurden diese abgeschlossen, wie lange laufen sie, wann wurden sie gekündigt. Warum sollte jemand, der Preise vergleicht und deshalb öfter einen neuen günstigeren Handyvertrag abschließt als Strafe einen Kredit mit schlechteren Zinsen bekommen?
Mobilfunkanbieter gaben Positivdaten an SCHUFA weiter: Schadensersatz möglich
Ein ganz konkretes Beispiel für Probleme mit SCHUFA-Einträgen sind Positivdaten, die Mobilfunkanbieter, wie Telekom, Vodafone und O2 an die SCHUFA weitergegeben haben. Das hätten sie nämlich nicht tun dürfen. Auch aufgrund solcher Positivdaten können sich für Verbraucher negative Konsequenzen ergeben. Hier ist es deshalb möglich, gerichtlich gegen die Mobilfunkanbieter vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen.
Im Zuge der Berichterstattung gab die SCHUFA an, in Absprache mit den beteiligten Mobilfunkunternehmen die Positivdaten von 20 Millionen Kunden zu löschen.
Weitere Informationen: Schufa Mobilfunkanbieter
Welche Mobilfunkanbieter sind betroffen?
Vodafone
Vodafone ist der größte Mobilfunkanbieter und macht damit auch den größten Teil der im Datenskandal betroffenen Handykunden aus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Datenweitergabe an die SCHUFA geklagt.
Telekom
Auch die Telekom hat jahrelang unrechtmäßig Positivdaten ihrer Kunden an die SCHUFA weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb vor dem Landgericht Köln Klage eingereicht. Inhaltlich stimmten die Richter dieser Klage zu, mussten diese aus prozessualen Gründen jedoch abweisen. Das Verfahren wird jetzt in der nächsthöheren Instanz entschieden.
O2
Hinter O2 steht die Telefónica. Und diese wurde 2023 vom Landgericht München dazu verurteilt, die Datenweitergabe an die SCHUFA zu unterlassen, da es sich dabei um einen DSGVO-Verstoß handelt. Dieses Urteil dürfte wegweisend für weitere Mobilfunkanbieter sein.