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Der BMW Dieselskandal - So bekommen Sie Entschädigung

Im BMW Dieselskandal kommt die juristische Aufarbeitung langsam voran. Im Mai 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte einen großen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Köln erzielen. Das OLG hielt den Klägervortrag für schlüssig und hob das negative Urteil aus der ersten Instanz auf. 

Im November 2022 brachte ein Dokument von Bosch die BMW AG in arge Bedrängnis - darin werden explizit Funktionen beschrieben, die eventuell als unzulässige Abschalteinrichtung genutzt werden könnten. 


BMW Dieselskandal

Messungen der DUH zeigen: BMW Diesel überschreiten Grenzwerte erheblich

Im Juni 2023 veröffentliche die Deutsche Umwelthilfe Ergebnisse von Abgasmessungen, die sie an diversen BMW Diesel Modellen durchgeführt hatte. Die Ergebnisse sind erschreckend! Zahlreiche Modelle überschreiten die erlaubten Grenzwerte für Stickoxide ganz erheblich. Um nur einige Beispiele zu nennen:

Euro 5: Erlaubter Wert von 180 mg NOx/km 

BMW X3 20d xDrive: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei sieben Fahrten 1.564 mg/Km

Bei allen Fahrten wurde der Grenzwert erheblich überschritten, wobei zusätzlich ein klarer Unterschied anhand der Außentemperaturen          festgestellt werden konnte. Je kälter es wurde, desto größer war der Stickoxidausstoß (bis zu 2.400 mg/Km bei 1 Grad plus). Dies spricht für die Verwendung eines unerlaubt großen Thermofensters. Doch auch bei 20 Grad Außentemperatur stieß das Fahrzeug noch knapp 900 mg/Km aus.

BMW 525d: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei drei Fahrten auf regulärer Teststrecke 1.226 mg/Km

Zudem wurde dass Fahrzeug explizit bei Steigungen und Autobahnfahrten getestet. Hier fiel auf, dass je größer die Steigung war, umso höher fiel der Stickoxidausstoß (bis zu 5.847 mg/Km bei einer Steigung von bis zu 14%) aus. Und je schneller die konstante Geschwindigkeit war, desto mehr Stickoxid wurde ausgestoßen (bei 143 km/h waren es 2.510 mg/Km). Beides klare Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung reduzieren, wenn sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand befindet, beziehungsweise die entsprechenden Parameter nicht mehr erfüllt.

Euro 6: Erlaubter Wert von 80 mg NOx/km 

BMW 318d: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei drei Fahrten auf regulärer Teststrecke 331 mg/Km

Wenn die Werte hier auch nicht ganz so dramatisch schlecht ausfallen, wie bei den Euro 5 Fahrzeugen, liegen sie dennoch um ein Vielfaches über dem erlaubten Grenzwert. Auch hier fiel auf, dass bei höheren Geschwindigkeiten und höheren Steigungen die Werte deutlich nach oben gehen (327 mg/Km bei 143 km/h, sowie bis zu 3.934 mg/Km bei einer Steigung von bis zu 14%).

Zudem wurde die Software eines BMW X3 untersucht. Der Gutachter entdeckte dabei eine Reduzierung der Abgasnachbehandlung und zwar abhängig von Temperatur, Geschwindigkeit und Status der Klimaanlage. Hinsichtlich der Temperatur konnte festgestellt werden, dass die Abgasnachbehandlung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius, wie sie in Deutschland zu einem großen Teil des Jahres vorherrschen, reduziert wird. Es handelt sich dabei um ein unzulässiges Thermofenster.

Bosch-Dokumente setzen BMW unter Druck

Ende 2022 bekam der BMW Dieselskandal neue Brisanz. Der Spiegel und BR berichteten über ein geheimes Dokument von Bosch. Dieses stammt vom 02.10.2015 und damit aus der Zeit direkt nachdem VW den Dieselskandal bekannt gemacht hatte. In dem Dokument listet Bosch 44 verschiedene Funktionen, die potentiell als unzulässige Abschalteinrichtung genutzt werden könnten, oder, wie es im Dokument selbst heißt, Funktionen "die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten". 

Dabei wird unter anderem die Bezeichnung der Funktion genannt, ihre tatsächliche und potentiell kritische Verwendung beschrieben, ob sie für Diesel oder Benziner programmiert wurde und für welche Kunden. Bei 14 Funktionen taucht die BMW AG als Kunde auf

Gleich bei mehreren Funktionen ist die Rede davon, dass sie für eine übermäßige Harnstoffdosierung "über Bauteilschutzgründe hinaus" genutzt werden könnte. Das bedeutet, dass weniger AdBlue eingespritzt wird, als nötig wäre, um den Schadstoffausstoß unter dem erlaubten Grenzwert zu halten. 

Auch ist von Funktionen die Rede, die zur Rollenbetriebserkennung verwendet werden könnten. Die also dafür sorgen könnten, dass das Fahrzeug erkennt, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet, um anschließend in einen anderen Modus zu schalten, bei dem weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, als bei der Fahrt auf der Straße. 

Dass Bosch in den Dieselskandal verwickelt ist, war bereits lange bekannt. Schon 2019 war das Unternehmen zu einer Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden. Und zwar, weil es ab 2008 rund 17 Millionen Motorsteuer- und Dosiersteuergeräte ausgeliefert hatte, die teilweise unzulässige Strategien enthielten. 

Diese unzulässigen Strategien könnten mit den von Bosch beschriebenen Funktionen übereinstimmen - dies würde nahelegen, dass auch BMW unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Andere Hersteller, für die Bosch laut Dokument diese Funktionen programmiert hatte, sind unter anderem Mercedes, VW und Fiat - alle tief in den Diesel Abgasskandal verstrickt.


Die Chronik des BMW Dieselskandals

Juni 2023:

Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erschreckende Ergebnisse, die zeigen, dass diverse BMW Diesel Modelle nach wie vor die erlaubten NOx Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Darunter waren ein BMW X3, ein BMW X5, ein BMW 318d, sowie ein BMW 525d. Die durch die jeweilige Abgasnorm der Fahrzeuge, Euro 5 oder Euro 6, erlaubten Grenzwerte wurden um das bis zu 42-fache überschritten! Die Deutsche Umwelthilfe zeigt damit deutlich, dass noch immer zahlreiche BMW Diesel mit offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtungen herumfahren, bei denen die Abgasreinigung wohl auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße funktioniert.

November 2022: 

Der Spiegel und BR berichten über ein bis dato geheimes Dokument, in dem Bosch über insgesamt 44 Funktionen berichtet, "die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten." Es werden auch die Kunden genannt, für die die jeweiligen Funktionen programmiert wurden. In 14 Fällen gehört dazu auch BMW. Mehrfach ist dabei die Rede von einer möglichen "übermäßigen Harnstoffdosierung über den Bauteilschutz hinaus". Mit anderen Worten, es wird weniger AdBlue eingespritzt als nötig wäre. 

November 2021:

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilt, sind noch bei weiteren BMW-Dieselmodellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Es handelt sich zwar nicht um neue Modelle, jedoch sind weitere Genehmigungsnummern betroffen. Mehrere Jahre nach der ersten Entdeckung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in BWM Dieseln hat das KBA nun also noch weitere Entdeckungen gemacht - ob nun auch noch weitere Modelle in den Dieselskandal hineingezogen werden, wird sich zeigen.

September 2021:

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stufte das Thermofenster in seinem Schlussgutachten als unzulässige Abschalteinrichtung ein. (Verhandelt wurde zwar zum Thermofenster, das bei VW und Porsche genutzt wurde, doch die Einschätzung lässt sich auch auf BMW übertragen). Auch das Argument des Motorschutzes, das die Autobauer gerne vorbringen, ließ er nicht gelten. Denn der Einsatz des Thermofensters schütze nicht etwa den Motor selbst, sondern lediglich Anbauteile, die von der Ausnahmegenehmigung des europäischen Gesetzes nicht umfasst seien. Das Urteil des Gerichts steht noch aus, in der Regel folgen die Richter jedoch den Ausführungen des Generalanwalts.

August 2021:

Nächster Erfolg für HAHN Rechtsanwälte im BMW Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart verurteilte BMW mit einem Versäumnisurteil zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein BMW 530d. Der Kläger, der im August 2018 39.900,00 Euro für das Auto gezahlt hatte, erhält gemäß Urteil gegen Rückgabe des Wagens 38.361,41 Euro erstattet. Dies beinhaltet den Kaufpreis plus Verzugszinsen seit Rechtshängigkeit, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für 35.000 gefahrene Kilometer, zuzüglich der Zinsen, die der Kläger für die Finanzierung des Fahrzeugs aufgewendet hat und die ihm die BMW AG ebenfalls erstatten muss.

Auch das Landgericht Ausgburg hat die BMW AG im August 2021 zu Schadensersatz verurteilt. Betroffen ist ein BMW 520d.

Mai 2021:

HAHN Rechtsanwälte kann vor dem Oberlandesgericht Köln ein OLG-Urteil gegen die BMW AG erzielen. Das Gericht entschied, dass der Vortrag des Klägers schlüssig gewesen sei. Das in erster Instanz negative Urteil wurde aufgehoben. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 831 BGB sei schlüssig dargelegt worden, so das Gericht. Streitgegenständlich war ein BMW 550d - somit eines der bereits verpflichtend zurückgerufenen Modelle.

April 2021:

Mit dem OLG Schleswig-Holstein äußert sich erstmals ein Oberlandesgericht verbraucherfreundlich im BMW Abgasskandal. Das Gericht hob ein negatives erstinstanzliches Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das zuständige Landgericht zurück. Es seien ausreichend Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorhanden, so dass nun ein Sachverständiger prüfen muss, ob eine solche vorhanden ist. Der streitgegenständliche BMW X1 war dabei bisher nicht vom KBA zurückgerufen worden - für das Gericht jedoch kein Hinderungsgrund.

Dezember 2020:

Am 17.12.2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Abschalteinrichtungen, zu denen hier auch das Thermofenster zu zählen ist, per se unzulässig seien. Lediglich unter sehr eng auszulegenden Ausnahmeregeln könnten diese als zulässig gelten. Zum Schutz des Motors vor Versottung dagegen nicht. Somit fällt eine beliebte Verteidigungsstrategie von Herstellern weg. Damit steigt auch der Druck auf BMW, das Thermofenster flächendeckend in seinen Diesel Fahrzeugen verwendet hat.

Juni 2020:

Im Juni 2020 folgte das zweite Urteil gegen BMW, dieses Mal ausgesprochen vom Landgericht Duisburg. Auch dieses stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Betroffen war in diesem Verfahren ein BMW 116d.

März 2020:

Am 31. März 2020 folgte dann die erste Verurteilung BMWs im Diesel Abgasskandal. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die BMW AG zu Schadensersatz. Der streitgegenständliche BMW X1 verfüge über ein Thermofenster und damit über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Der Kläger sei durch den Kauf vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Nach VW, Daimler, Audi, und Porsche ist BMW damit der fünfte Hersteller, der im Abgasskandal aufgrund einer solchen Schädigung verurteilt wird.

April 2019:

Das waren zunächst gute Nachrichten für BMW, das im Dieselskandal glimpflich davon zu kommen schien. Doch schon im April 2019 war der Autobauer wieder in den Schlagzeilen. Denn die EU-Kommission warf BMW, Daimler, VW, Audi und Porsche vor, an einem Autokartell beteiligt zu sein. Bereits seit den 1990er Jahren sollen sich die Hersteller abgesprochen haben, um die Entwicklung der Abgasreinigung zu unterdrücken. So konnten alle Kosten sparen - auf dem Rücken der Autofahrer, denen nicht der neueste Stand der Technik, sondern unnötig dreckige Autos angeboten wurden.

Februar 2019:

Im Februar 2019 wurde dieses Bußgeld dann konkret. Es belief sich letztendlich auf 8,5 Millionen Euro und lag damit viel niedriger, als beispielsweise bei VW, Audi oder Daimler. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Betrug feststellen können. Es habe sich lediglich um eine fehlerhafte Bedatung der Fahrzeuge gehandelt. Es gebe keine Nachweise für eine vorsätzliche Handlung oder für den Einbau prüfstandbezogener Abschalteinrichtungen.

September 2018:

Im September 2018 bot die Staatsanwaltschaft BMW dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Es habe sich nicht um Absicht, sondern um ein Versehen gehandelt. Bei dieser fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro anfallen könnte.

März 2018:

Tiefer in den Dieselskandal geriet BMW, als am 20. März 2018 eine Razzia in den Geschäftsräumen des Autobauers durchgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft ginge einem Anfangsverdacht nach, dass die BMW AG eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verwende, hieß es aus Ermittlerkreisen.

Februar 2018:

Zunächst hatte es von Seiten BMWs stets geheißen, man habe an den Fahrzeugen nichts manipuliert. "Wir haben Diesel, die sauber sind", hieß es vom damaligen BMW-Chef Harald Krüger, der von Mai 2015 bis August 2019 Vorstandschef der BMW AG war. Doch dann kam der Februar 2018. BMW gab gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt kleinlaut einen "Fehler" zu. 11.700 Fahrzeuge der 5er und der 7er Reihe hätten 2014 irrtümlicherweise die falsche Software bekommen. Durch die falsche Software würden die Diesel PKW einen erhöhten Stickoxidwert ausstoßen. Aus Behördenkreisen heißt es, dass sich BMW nach Ankündigung einer Prüfung durch das KBA auffällig verhalten hatte und die betroffenen Modelle unbedingt noch vor der Prüfung zu einem Service in die Werkstatt holen wollte. Letztendlich gab es durch das KBA einen offiziellen Rückruf.

 

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Diese BMW Modelle sind von Rückrufen im Abgasskandal betroffen

Im Juni 2018 gab es einen offiziellen Rückruf durch das KBA im BMW Dieselskandal. 11.000 BMW Modelle der 5er und 7er Baureihen wurden zurückgerufen – und zwar wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. BMW selbst betonte jedoch, dass es sich um einen handwerklichen Fehler handelte. In den betroffenen Fahrzeugen sei eine Software eingebaut worden, die eigentlich für die SUV Modelle gedacht war. Ergebnis war, dass die Stickoxidwerte sowohl auf der Straße, als auch auf dem Prüfstand zu hoch waren. Die betroffenen Autofahrer werden von BMW angeschrieben und gebeten, mit ihren Fahrzeugen die Werkstatt aufzusuchen. Dort bekommen die betroffenen Diesel Modelle ein Software-Update aufgespielt.

Wenn Sie entsprechende Post von BMW bekommen haben, raten wir aus technischer Sicht von diesem Update ab. Denn bei VW und Mercedes gibt es etliche negative Erfahrungen mit dem Diesel Update. Hier erlebten viele Fahrer einen erhöhten Sprit- oder auch AdBlue-Verbrauch, sowie ungewöhnliche Motorengeräusche und eine Versottung des Motors. Ähnliche Folgen sind auch beim Update von BMW zu befürchten.

Doch leider ist es kaum möglich, einem verpflichtenden Rückruf nicht nachzukommen, denn dann droht die Zwangsstillegung des Fahrzeugs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind – wir helfen Ihnen!

Auch BMW Modelle nutzen das Thermofenster

Wie die Landgerichte in ihren Urteilen bestätigten, nutzen auch Diesel Modelle von BMW das Thermofenster. Dabei handelt es sich laut vieler Gerichte um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das KBA schreibt, es "kann" sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln. Der Europäische Gerichtshof hat dagegen Thermofenster mit einem Urteil für unzulässig erklärt. Im Juni 2023 bestätigte auch der Bundesgerichtshof, dass bei Vorhandensein eines unzulässig großen Thermofensters eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und der Käufer deshalb einen Schaden erlitten und Anspruch auf Schadensersatz hat.

Es handelt sich dabei um einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung der Diesel-Motoren optimal funktioniert. Oberhalb und unterhalb dieses Bereiches wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder sogar ganz abgeschaltet. Problematisch ist der große Temperaturbereich, den die Autobauer nutzen. Wie im Rahmen des Abgasskandals bekannt wurde, wird bei den Herstellern die Abgasreinigung teilweise bereits bei Temperaturen unter 17 Grad reduziert. Angesichts der Durchschnittstemperaturen in Deutschland handelt es sich kaum um eine Ausnahme, sondern die Fahrzeuge werden nahezu im Dauerbetrieb nicht korrekt gereinigt.

BMW Diesel von Fahrverboten betroffen

Im Rahmen des Dieselskandals sind auch viele BMW Fahrer von Fahrverboten betroffen. Diese werden für ältere Diesel bis zur Euro 5 Abgasnorm in Städten eingeführt, in denen die Stickoxid-Grenzwerte seit langem überschritten werden. Die Rückrufe dagegen betreffen Diesel mit der Euro 6 Norm. Diese sind in absehbarer Zeit nicht von Diesel Fahrverboten betroffen – ausschließen kann man dies aber nicht. Es ist durchaus möglich, dass ab 2021 auch Euro 6 Diesel von Fahrverboten betroffen sind. Grundsätzlich sind die Fahrverbote jedoch ganz unabhängig von Rückrufen oder tatsächlich gemessenen Schadstoffausstoßen. Sie beruhen auf den Abgasnormen, die die Autos haben. Deshalb sind alle Diesel von BMW, die nicht die Norm Euro 6 erreichen, grundsätzlich auch von Fahrverboten betroffen. Gut 75% aller BMW Diesel entsprechen nicht der Abgasnorm Euro 6 und sind dadurch von Fahrverboten betroffen - fast 1,2 Millionen Fahrzeuge!

So gibt es bereits seit Sommer 2018 ein Fahrverbot in Hamburg, das Diesel bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 betrifft. Diese dürfen die besonders belastete Max-Brauer-Allee nicht mehr befahren. Seit Juni 2019 gilt ein solches Fahrverbot auch in Darmstadt und zwar in der Hügel- und der Heinrichstraße. Ende 2019 wurde zudem ein Fahrverbot in Berlin eingeführt. Dieses betrifft acht Straßen und gilt ebenfalls für Diesel bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Ein besonderer Fall ist Stuttgart – hier gilt bereits seit Anfang des Jahres 2019 ein Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet. Kein Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter darf mehr nach Stuttgart einfahren. Eigentlich sollten ab Juni 2019 auch Euro 5 Diesel ausgesperrt sein, doch das Land Baden-Württemberg weigerte sich lange, ein entsprechendes Urteil umzusetzen. Seit Sommer 2020 gilt im Talkessel von Stuttgart, sowie in den Stadtteilen Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen ein Fahrverbot auch für Euro 5 Diesel. 

Direkt wehren kann man sich gegen diese Fahrverbote nicht. Auch, wenn es Ausnahmen gibt - die meisten Einwohner oder Pendler werden ihren Diesel in den betroffenen Gegenden nicht benutzen dürfen.

Nutzen Sie den Widerrufsjoker und geben Sie Ihren BMW Diesel an die Bank zurück oder klagen Sie auf Schadensersatz – die einzige Möglichkeit, die Fahrverbote zu umgehen ist, ein betroffenes Auto loszuwerden und in einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 aufwärts oder einen Benziner zu investieren.

Als Alternative bleibt höchstens noch die Hardware-Nachrüstung.

Hardware Nachrüstung für BMW Modelle verfügbar

Seit 2019 gibt das KBA nach und nach Hardware Systeme zur Nachrüstung von Diesel Fahrzeugen frei. Auch für BMW Diesel Modelle ist eine solche Hardware-Nachrüstung inzwischen verfügbar. Angeboten wird sie von der Firma Dr Pley SCR Technology GmbH.

Die folgenden BMW Diesel können die Hardware Nachrüstung bekommen:

  • 116d / 118d / 118d xDrive / 120d xDrive / 123d / 125d
  • 1er Reihe
  • 218d / 220d / 225d
  • 316d / 318d / 318d xDrive / 320d / 320d xDrive / 320ed / 325d
  • 3er Reihe
  • 418d / 420d / 420d xDrive / 425d
  • 520d / 525d / 525d xDrive
  • 5er Reihe
  • X Reihe
  • X1 sDrive16d / X1 sDrive18d / X1 sDrive20d / X1 xDrive18d / X1 xDrive20d / X1 xDrive23d / X1 xDrive25d
  • X3 sDrive18d / X3 xDrive20d
  • X5 sDrive25d / X5 xDrive25d

Doch wie funktioniert die Hardware-Nachrüstung eigentlich? In die Diesel PKW wird (unter anderem) ein AdBlue Tank und ein Hydrolysegerät eingebaut. In dem Gerät wird AdBlue zu Ammoniak verdampft, welches wiederum dem Abgasstrom zugeführt wird und dort Stickoxid in Wasser und Stickstoff umwandelt. Ohne den Einsatz des Hydrolysegerätes würde das notwendige Ammoniak erst bei höheren Temperaturen entstehen, die gerade im Stadtverkehr selten erreicht werden. Die Abgasreinigung funktioniert durch die Hardware-Nachrüstung also schon bei niedrigeren Temperaturen.

Zudem hat die Hardware-Nachrüstung gegenüber dem Software-Update einen großen Vorteil - denn so nachgerüstete Fahrzeuge dürfen auch mit Euro 5 Norm in Fahrverbotszonen einfahren. Die Abgasnorm ändert sich durch die Nachrüstung zwar nicht, die Halter der Diesel Autos bekommen aber einen Nachweis und sind dann vom Fahrverbot ausgenommen.

Nachteilig sind dagegen die hohen Kosten. Denn es werden über 3.000 Euro fällig. Während andere Hersteller zumindest einen Teil der Kosten übernehmen wollen, sperrt sich BMW komplett und verbietet seinen Werkstätten sogar, die Nachrüstung durchzuführen. Einzelne Mercedes Werkstätten haben sich bereit erklärt, den Einbau auch bei BMW Dieseln vorzunehmen.

Wertverluste bei BMW Fahrzeugen mit Dieselmotoren

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal und vor allem auch den Diesel Fahrverboten stehen die Wertverluste, die Selbstzünder in den letzten Jahren erlitten haben. Diese sind gerade bei den hochpreisigen BMW Fahrzeugen ganz erheblich. Das Portal mobile.de zeigt, dass von den 15 untersuchten Fahrzeugen (welche die beliebtesten Diesel bei den Nutzern des Portals waren), die vier mit dem höchsten Preisverlust allesamt BMW Diesel waren. Zwischen 14% und 17% lag der Preisverfall zwischen Mai 2016 und Mai 2017, also vor und nach dem Diesel Skandal. Die Hersteller schieben diesen Preisverfall auf die Kunden ab – diese haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, ganz im Gegenteil, sie wollten sogar etwas Gutes für die Umwelt tun und griffen deshalb zu den angeblich sauberen Dieseln von BMW und haben nun den Wertverlust zu verkraften. Nicht nur Händler, auch private Verkäufer müssen feststellen, dass es schwer ist, Diesel zu verkaufen und man auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhebliche Wertverluste hinnehmen muss. Autohändler brauchen deutlich länger als früher, um Diesel weiterzuverkaufen. Sie locken mit Rabattaktionen, um die Diesel überhaupt loszuwerden. Doch verständlicherweise sind die Kunden hier sehr zurückhaltend. Etliche Verfahren zu Fahrverboten sind noch offen, hier können in den nächsten Monaten und Jahren noch zahlreiche Städte neue Fahrverbote einführen. Gerade, wer im städtischen Gebiet lebt, kann also nicht wissen, ob er seinen Diesel noch lange überall benutzen darf, oder nicht. Zudem kommen immer mehr Details des Abgasskandals ans Licht, fast wöchentlich werden illegale Abschalteinrichtungen in neuen Modellen entdeckt, was oft zu Rückrufen führt. Diese wiederum sorgen für Verunsicherung, weil es viele negative Erfahrungen mit dem dann aufgespielten Software-Update gibt. Wer nicht Jahre warten kann, bis der Dieselskandal aufgeklärt ist, der greift lieber zu einem Benziner oder einem Elektroauto. Wer sein dieselbetriebenes Fahrzeug verkaufen will, der muss also damit rechnen, dass dies nur unter Wertverlust möglich sein wird.


Doch das muss nicht so sein, Sie müssen den Wertverlust Ihres Autos nicht hinnehmen! Wir erklären Ihnen, wie Sie den Widerrufsjoker und so den Abgasskandal für sich nutzen können!


Welche Modelle sind vom BMW Dieselskandal betroffen?

Anders als VW und Daimler stellt BMW kein Formular zur Verfügung, über das BMW Fahrer herausfinden können, ob ihr Auto vom BMW Dieselskandal betroffen ist (wobei auch die Tools der anderen Hersteller von der Realität überholt werden, da immer mehr betroffene Fahrzeuge ans Licht kommen). Von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen sind dabei vier Modelle (wobei das KBA im Herbst 2021 bekannt gab, dass noch weitere Genehmigungsnummern dieser Modelle betroffen sind):

  • BMW M550d xDrive Limousine
  • BMW M550d xDrive Touring
  • BMW 750d xDrive
  • BMW 750Ld xDrive

Bei Tests sind jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge mit auf der Straße stark erhöhten Schadstoffwerten gegenüber den Werten auf dem Prüfstand aufgefallen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Modelle (dabei sind Euro 5 und Euro 6 Diesel), wobei die Liste durchaus nicht vollständig sein muss und jederzeit weitere betroffene Fahrzeuge bekannt werden könnten:

  • BMW 318d Touring
  • BMW 320d GT xDrive
  • BMW 320d Efficient
  • BMW 320d Touring
  • BMW 420d Gran Coupé
  • BMW 520d Touring
  • BMW 525d Touring
  • BMW 740d xDrive
  • BMW 750d xDrive
  • BMW X1 xDrive18d
  • BMW X3 xDrive20d
  • BMW X5 xDrive25d

Immer wieder berichten das KBA oder die Deutsche Umwelthilfe über neue Diesel Autos, die bei Abgastests negativ aufgefallen sind. So sind vermutlich viel mehr Verbraucher vom BMW Dieselskandal betroffen, als bisher bekannt.

Schadensersatz wurde zudem bereits bei einem BMW 116d zugesprochen.

 

Betroffene BMW-Fahrer verlangen Schadensersatz

Im März 2018 wurde in den USA eine Sammelklage gegen BMW eingereicht. Sie wird geführt von der Kanzlei Hagens Berman, die auch bereits Sammelklagen im Abgasskandal gegen VW, Daimler, Ford, Fiat Chrysler und General Motors eingereicht hat. In der Sammelklage gegen BMW wird dem Autohersteller vorgeworfen, seine Kunden in die Irre geführt zu haben, da die Fahrzeuge auf der Straße viel mehr Stickoxid ausstießen, als auf dem Prüfstand. Geklagt wird auf Schadensersatz.

Auch in Deutschland gibt es im BMW Dieselskandal erste Klagen auf Schadensersatz. Die Anwälte fordern dabei Schadensersatz auf der Basis der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung. HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche BMW Kunden. Kontaktieren auch Sie uns und lassen sich in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch beraten.

Diesel-Urteile gegen BMW

Am 31.03.2020 verurteilte das Landgericht Düsseldorf BMW zur Zahlung von Schadensersatz (AZ: 7 O 67/19). Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5, verfüge mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. BMW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und müsse ihm deshalb Schadensersatz zahlen. Das manipulierte Fahrzeug geht zurück an BMW, der Kläger erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Der Hersteller hält das Urteil für falsch und hat deshalb Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Auch das Landgericht Duisburg hat die BMW AG inzwischen zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 1 O 334/19). Dabei geht es um einen gebrauchten BMW 116d, der unter anderem über ein Thermofenster verfügt.

Im November 2019 erließ bereits das Oberlandesgericht Frankfurt einen Beweisbeschluss zum BMW Abgasskandal. Ein Sachverständiger soll prüfen, ob sich im streitgegenständlichen BMW 116d eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. 

Im April 2021 sorgte das OLG Schleswig-Holstein für Aufsehen, indem es ein negatives erstinstanzliches Urteil an das Landgericht zurück verwies. Ein Sachverständiger muss nun klären, ob im streitgegenständlichen BMW X1 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.

HAHN Rechtsanwälte konnte zudem am 28.05.2021 ein aufsehenerregendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln erreichen. Das OLG hob die abweisende Entscheidung des Landgerichts auf. Der klägerische Vortrag hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs sei schlüssig gewesen, so das Gericht.

Im August 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte zudem ein Versäumnisurteil gegen die BMW AG am Landgericht Stuttgart erreichen.


So fordern Sie Entschädigung im BMW Dieselskandal

Immer mehr Klagen werden im BMW Dieselskandal eingereicht. Dabei berufen sich die Kläger auf den Paragraphen 826 des BGB. BMW wird sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung vorgeworfen. Die Kläger bemängeln eine Software in ihrem BMW als illegale Abschalteinrichtung und sehen sich von BMW getäuscht. Nicht nur, dass das Fahrzeug unter einem erheblichen Wertverlust leidet, auch das angebotene Software-Update macht die Sache nicht unbedingt besser. Fahrer von VW und Mercedes Dieseln haben nach dem Software-Update über verschiedene Probleme geklagt. So wurden ein erhöhter Sprit- und ein erhöhter AdBlue-Verbrauch bemerkt, einige bemerkten eine nachlassende Motorleistung oder eine Versottung des Motors. Letztendlich wirkt sich dies auch auf die Lebenserwartung der Fahrzeuge aus. Das Problem ist, dass man einer Einladung zu einem verpflichtenden Rückruf nachkommen muss. Tut man dies nicht, droht in letzter Konsequenz die Stilllegung des Autos, spätestens beim nächsten TÜV fällt man durch. Also sind die BMW Halter gezwungen, das Diesel Update aufspielen zu lassen. Mit der Konsequenz, dass die Fahrzeuge weiter an Wert verlieren. Kaum jemand will ein solches Diesel Fahrzeug kaufen – die Luxusmarke BMW hat ihren Glanz verloren.

Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen BMW können Verbraucher ihren Diesel zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist deutlich zu sehen. In der Regel wird noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen – diese soll BMW den Wertverlust ausgleichen, den das Fahrzeug durch das Fahren erlitten hat. Doch selbst, wenn dieser Nutzungswert angerechnet wird, ist der Vorteil gegenüber dem Verkauf hoch. Denn berechnet wird diese Nutzungsentschädigung anhand der gefahrenen Kilometer. Wenn Sie nicht gerade 200.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren sind, können Sie mit einer Rückzahlung rechnen, die klar über dem Wert liegt, den der Wagen bei einem Verkauf noch bringen würde.

Durch Urteile des EuGH vom 21.03.2023 und des BGH vom 26.06.2023 wird es für betroffene Dieselbesitzer nun einfacher, ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Denn die Gerichte urteilten, dass bereits durch eine fahrlässige Handlung (die durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben ist) ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt. Dabei behalten die Käufer ihr Fahrzeug und erhalten eine Entschädigung, die laut BGH zwischen 5 und 15% des Kaufpreises betragen soll. 

Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch gerne zu Ihren juristischen Möglichkeiten und rechnen Ihnen auch Ihren möglichen Anspruch bei einer Schadensersatzklage aus. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten Sie im BMW Dieselskandal haben, gegen den Hersteller vorzugehen – ganz ohne finanzielles Risiko! Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

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Eventuell kommt eine Schadensersatzklage für Sie nicht in Frage. Zum Beispiel, weil Ihr BMW nicht über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Aber Sie sind vielleicht dennoch von einem Diesel Fahrverbot oder sogar von einem Fahrverbot für Benziner betroffen und dürfen mit Ihrem BMW nicht mehr in allen Städten fahren? Dann gibt es dennoch eine Möglichkeit, Ihren BMW zu Ihrem Vorteil abzugeben. Wie bereits erwähnt, müssen Sie bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt große Verluste hinnehmen. Wenn Sie diese umgehen wollen, Ihren BMW aber trotzdem loswerden wollen, dann könnte der Widerrufsjoker die Lösung Ihres Problems sein!

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Bei einem erfolgreichen Widerruf geben Sie Ihren BMW an die Bank zurück und erhalten im Gegenzug eine eventuell getätigte Anzahlung, sowie alle bereits gezahlten Raten erstattet. Das Darlehen müssen Sie zudem nicht weiter bedienen. Je nachdem, von wann Ihr Vertrag ist, wird Ihnen eventuell eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Doch auch in dem Fall ist Ihr wirtschaftlicher Vorteil in der Regel deutlich höher, als bei einem Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

HAHN Rechtsanwälte bietet Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Wir prüfen zudem Ihre Unterlagen und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall und mit welchen wirtschaftlichen Ansprüchen Sie rechnen können. Zusätzlich gehört zu diesem kostenlosen Angebot auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese sind in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, stellen sich aber gerne stur. Wir werden für Sie darauf pochen, dass die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, so dass Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind! Zusätzlich nehmen wir Ihnen bei Beauftragung die Kommunikation mit der Versicherung ab – Sie haben keinen Aufwand und bekommen trotzdem jeden Euro, den Sie an Schadensersatz oder aufgrund des Kreditwiderrufs bekommen, ausgezahlt.

Warum HAHN Rechtsanwälte?

HAHN Rechtsanwälte setzt auf Erfahrung, Transparenz, Kommunikation und Kundennähe. Die Kanzlei ist ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherseite tätig und hat über 30 Jahre Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Besonders erfolgreich ist die Kanzlei auf dem Gebiet des Kreditwiderrufs. test.de und finanztip.de empfehlen sie als eine der erfolgreichsten Kanzleien auf diesem Gebiet. Zudem zählt sie zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal.

FAQ

Welche Urteile gibt es im BMW Dieselskandal?

Zwei Oberlandesgerichte haben erstinstanzlich negative Urteile bereits zurückgewiesen. Es gibt zudem Verurteilungen zu Schadensersatz durch mehrere Landesgerichte, beispielsweise Stuttgart, Augsburg oder Duisburg.

Welche BMW Fahrzeuge sind im Dieselskandal betroffen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mehrere Modelle aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückgerufen.

  • BMW M550d xDrive Limousine
  • BMW M550d xDrive Touring
  • BMW 750d xDrive
  • BMW 750Ld xDrive

Schadensersatz zugesprochen wurde jedoch auch schon bei anderen Modellen. Zudem sind diverse Fahrzeuge bei Messungen mit viel zu hohen Stickoxidwerten aufgefallen.