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Rückruf 0061750800 für Mini Cooper SE wegen Brandgefahr - Software-Update als ausreichende Maßnahme?

Bremen, 22.10.2024

Unter dem Code 0061750800 führt die BMW AG für die vollelektrischen Mini Cooper SE, die zwischen November 2018 und Januar 2024 in Europa produziert wurden, auf Veranlassung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Rückruf durch. Durchgeführt werden soll dabei erstaunlicherweise ein Software-Update. Was hat es damit auf sich und ist ein Software-Update eine ausreichende Maßnahme? Wir zeigen im Nachfolgenden auf, welche Rechte Sie als Erwerber eines Mini Cooper SE haben.

Hintergrund der Maßnahme 0061750800: Brandgefahr

Hintergrund der Maßnahme 0061750800 ist eine unter Umständen bei diesen Fahrzeugen bestehende Brandgefahr, die von der Hochvolt-Batterie ausgeht. Hier könne es zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie infolge von eintretender Feuchtigkeit durch ein undichtes Gehäuse kommen. Offenbar ist es zu entsprechenden Bränden bereits gekommen. Berichtet wird von einem Fall in Deutschland und einem Fall in den USA, wo ein Mini Cooper in Flammen aufgegangen ist. Diese Brandgefahr könne auch bei einem Fahrzeug in abgestelltem Zustand bestehen.

Bei einem undichten Batteriegehäuse und einer dadurch eindringenden Feuchtigkeit besteht aber nicht nur eine Brandgefahr. Auch kann es zu einem plötzlichen Abschalten der Batterie während der Fahrt kommen – ebenfalls ein großes Risiko.

Rückruf: Mini Cooper SE bekommen Software-Update

Bei dem vorstehenden Sachverhalt würde man annehmen, dass BMW bzw. die Vertragshändler die Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, um zu überprüfen, ob das Fahrzeug von der Undichtigkeit des Gehäuses und dem damit möglicherweise verbundenen Kurzschlussrisiko betroffen ist. Diese Maßnahme wird erstaunlicherweise jedoch nicht ergriffen. Stattdessen wird von BMW ein Software-Update angeboten, bei dem eine Diagnosefunktion implementiert wird, die eine Fehlfunktion erkennen könne. Medienberichten zufolge soll die Diagnosefunktion im Fall des Erkennens die Batterie auf unter 30% entladen, um einen Brand unwahrscheinlich zu machen. Erst wenn dieses eintritt, soll dem Fehler weiter nachgegangen werden und der Mangel behoben werden, so jedenfalls die Berichterstattung des ADAC.

Mini Cooper SE nur noch schwer verkäuflich

Es stellt sich bereits die Frage, ob ein Software-Update eine ausreichende Sicherheit bietet, denn grundsätzlich können auch Diagnosesysteme und Software-Funktionen ausfallen. Weiter: Ist im Fall des Erkennens eines Problems tatsächlich sichergestellt, dass die Batterie so weit entladen wird, dass es tatsächlich zu keinem Brand kommen kann? Oder wird dadurch einfach nur ein Brand „unwahrscheinlich“?

Nach den Angaben vieler Betroffener hinterlässt diese Maßnahme ein „mulmiges Gefühl“, die Angst, dass das Fahrzeug tatsächlich von dem undichten Gehäuse und dem Kurzschlussrisiko mit für die Betroffenen schwer absehbaren Folgen betroffen sein könnte. Die Skepsis der Mini Cooper Besitzer oder potentieller Käufer solcher Fahrzeuge zeigt sich bereits jetzt daran, dass diese mittlerweile nur noch schwer verkäuflich zu sein scheinen. Dies ist nachvollziehbar, denn wer will schon ein Fahrzeug kaufen, das in Verdacht steht, einem Brandrisiko zu unterliegen, zumal der eigentlichen Ursache nicht nachgegangen wird. So berichtet eine Mandantin davon, dass sie ihren Mini Cooper trotz intensiver Bemühungen nicht veräußern konnte. Selbst über die beliebte Plattform „wirkaufendeinauto.de“ war ein Verkauf nicht möglich. Ein weiterer Mandant berichtet von einem massiven Wertverfall seines Minis.

Software-Update für Mini Cooper SE ist Pflicht

Grundsätzlich gilt: Die Maßnahme wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet und wird von dort überwacht. Wird diese Maßnahme daher nicht durchgeführt, kann die örtliche Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung anordnen. Hierauf wird auch in dem Schreiben der BMW AG ausdrücklich hingewiesen.

Rückruf 0061750800: Ihre Ansprüche

Auch wenn Sie das Software-Update aufspielen lassen, können weitere Ansprüche gegeben sein. In Betracht kommen grundsätzlich Ansprüche aus einer Garantie und / oder der kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistung.

Anspruch aus der Garantie

BMW bzw. Mini räumt den Käufern umfangreiche Garantien ein. Verwiesen wird insofern auf das Batteriezertifikat für die Hochvolt-Batterie. So ist in dem Batteriezertifikat für die Hochvolt-Batterie vorgesehen, dass innerhalb des Zertifikatszeitraums der Käufer die kostenfreie Beseitigung eines Sachmangels an der Hochvolt-Batterie verlangen kann.

Ansprüche aus dem Kaufrecht, §§ 434 ff. BGB

Grundsätzlich besteht für den Fall, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, ein Anspruch auf Mangelbeseitigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.

Grundsätzlich kann auch der Verdacht eines Mangels einen Sachmangel begründen, wenn er qualitätsmindernd ist. Der Verdacht muss der Sache unmittelbar anhaften, wie es vorliegend der Fall ist. Besteht ein solcher Mangelverdacht, sind zur Nachbesserung der Verdacht und seine Ursache zu beseitigen oder der Sachmangel zu beheben.

Ansprüche bei Finanzierung

Im Fall der Kreditfinanzierung, etwa durch die BMW Bank GmbH, können dem Darlehensrückzahlungsanspruch auch Einreden aus dem Kaufvertrag entgegengehalten werden. Voraussetzung ist, dass ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegt, also der Kreditvertrag mit durch den Verkäufer des Mini Cooper vermittelt worden ist.

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