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VW Touareg: LG Aachen verurteilt Audi AG und VW AG zu Schadensersatz

Bremen, 15.02.2021

Mit Urteil vom 04.02.2021 hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die Volkswagen AG gesamtschuldnerisch aufgrund eines manipulierten VW Touaregs zu Schadensersatz verurteilt (AZ. 8 O 350/20). Hintergrund ist die schnelle Motoraufwärmfunktion, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug auf der Straße wesentlich mehr Stickoxid ausstößt als auf dem Prüfstand und als erlaubt.

Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte den VW Touareg 3.0 V6 TDI am 15.04.2016 zu einem Kaufpreis von 49.990,00 Euro erworben. Die im Touareg verwendete Motorsteuerung sei manipuliert worden und deshalb als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren, so das Gericht. Es habe aufgrund dessen keine uneingeschränkte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bestanden, dem der Widerruf der Typengenehmigung und die Stilllegung gedroht habe.

Der Kläger sei getäuscht worden und habe gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Er muss sich dabei eine Nutzungsentschädigung für knapp 55.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Der Zahlungsanspruch des erfolgreichen Klägers liegt somit in einer Höhe von über 42.000,00 Euro.

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal um manipulierte Audi, Porsche und VW Diesel mit 3,0 Liter Motor. Unter anderem konnte die Kanzlei das erste rechtskräftige Urteil hierzu von einem Oberlandesgericht erreichen. Derzeit bietet die Kanzlei eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung für alle interessierten Dieselfahrer an.