Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat am Mittwochmorgen im Abgasskandal gegen die Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eine erste Verbraucher-Musterfeststellungsklage eingereicht. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte stellt klar, dass die Klage nur etwa 50.000 deutsche Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motortyp OM651, für die das Kraftfahrtbundesamt Pflichtrückrufe aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte, betrifft. „Grundsätzlich begrüßen wir die Einreichung einer solchen Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Wir erhoffen uns dadurch eine unterstützende Klärung wichtiger Grundsatzfragen“, kommentiert Anwalt Hahn die aktuelle Meldung.
Laut Berichten der Daimler AG sollen bereits 20.000 individuelle Abgasklagen gegen den Autohersteller anhängig sein. „Durch eine Musterfeststellungsklage kann über einen individuellen Schadensersatzanspruch eines Verbrauchers nur dem Grunde und nicht der Höhe nach entschieden werden. Weiterhin soll mit dieser Klage laut der aktuellen Presseberichte nur der sogenannte Differenzschaden geltend gemacht werden. Außerdem können sich an ihr nur Verbraucher, nicht jedoch Selbständige oder Unternehmen beteiligen“, weiß Hahn. „Wir hätten uns allerdings ein transparentes Auswahlverfahren bezüglich der Kanzlei, die die Musterfeststellungsklage führen soll, gewünscht“, sagt Hahn abschließend.
HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits 5.000 Fahrzeuginhaber gegen die Daimler AG. Auch gemessen an den erstrittenen positiven Urteilen gehört HAHN Rechtsanwälte zu einer der beiden führenden Kanzleien beim Mercedes Abgasskandal. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Autofahrern beim Mercedes-Dieselskandal eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles an. Dabei wird nicht nur die konkrete Betroffenheit des Fahrzeugs geprüft. Sie erfahren auch, welche rechtlichen Möglichkeiten bei einer individuellen Schadensersatzklage, gegebenenfalls alternativ bei einer kostenfreien Anmeldung zur MFK oder bei einem finanzierten Erwerb nach Widerruf eines Autokredits gegeben sind. Auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt HAHN Rechtsanwälte – natürlich kostenfrei.