Das Oberlandesgericht Naumburg hat VW im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (AZ. 7 U 24/19). Damit stellt sich auch die Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt im VW Abgasskandal hinter die Verbraucher. In erster Instanz war die Klage durch das Landgericht Magdeburg noch abgelehnt worden, doch das OLG Naumburg gab dem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger nun Recht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der VW Tiguan des Klägers über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte und VW ihn damit vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Frühjahr 2014 als Gebrauchtfahrzeug erworben. VW vertrat im Verfahren die Ansicht, dass Halter von Gebrauchtwagen kein Schaden entstanden sei. Man habe den Kunden nicht täuschen können, da man selbst gar nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen sei. Dies sah das Gericht jedoch anders. Die schädigende Handlung liege in dem Inverkehrbringen des mit dem Motor EA 189 versehenen Fahrzeugs.
Das Gericht ging darauf ein, dass VW mit Aufspielen des Software-Updates ein Thermofenster in dem streitgegenständlichen Fahrzeug installiert hat, wie der Autobauer selbst zugibt. Auf die Frage, ob dieses Thermofenster ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung sei, ging das Gericht jedoch nicht ein. Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des Klägers sei lediglich der Zeitpunkt des Kaufes und damit die ursprünglich vorhandene unzulässige Abschalteinrichtung gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Das Verfahren reiht sich damit in eine ganze Reihe von ähnlichen Abgasskandal-Verfahren ein, die dem BGH bereits vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser letztendlich insbesondere bezüglich einer möglicherweise anzurechnenden Nutzungswertentschädigung und zu zahlender deliktischer Zinsen entscheiden wird. Umso mehr, da nun bekannt wurde, dass VW mit dem Update nur eine unzulässige Abschalteinrichtung mit dem Thermofenster ersetzt hat – laut mehrerer Gerichte ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung.
„Das Oberlandesgericht Naumburg reiht sich damit in eine Phalanx von Oberlandesgerichten ein, die die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals verurteilt haben. Die Chancen auf Schadensersatz standen für die Kunden nie besser als heute“, macht Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte betroffenen Autofahrern Mut.