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LG Krefeld verurteilt Porsche AG und den Vertragshändler im Abgasskandal beim Macan S Diesel zu Schadensersatz

Hamburg, 18.02.2020

Das Landgericht Krefeld hat die Dr. h.c. F. Porsche AG und die Tölke & Fischer GmbH & Co. KG als Vertragshändler mit Urteil vom 15.01.2020 – 2 O 470/18 - in Höhe von 76.755,12 EUR zu Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Geklagt hat ein Arzt aus Tönisvorst, der von HAHN Rechtsanwälte vertreten wird. Zusätzlich wurden dem Kläger deliktische Zinsen nach §§ 849, 249 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Der Kläger erwarb am 13. Juni 2016 einen Porsche Macan S Diesel zu einem Kaufpreis von 76.755,12 EUR. In dem Fahrzeug ist ein 3.0 Liter V6-Motor der Schadstoffnorm EU6 mit einer Leistung von 262 PS verbaut. Am 10. Juli 2018 stufte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Aufheizstrategie und die Dosierstrategie für den SCR-Katalysator als unzulässige Abschalteinrichtungen ein und ordnete einen verpflichtenden Rückruf der betroffenen Fahrzeuge an. Das KBA gab ein Software-Update für das klägerische Fahrzeug per Bescheid frei, das die vorgenannte Abschalt-Software entfernen soll.

Das Landgericht Krefeld gab dem Kläger überwiegend Recht und verurteilte die Porsche AG und den Vertragshändler zur (Rück-)Zahlung des Kaufpreises. Der Kläger muss sich einen Gebrauchsvorteil für die gefahrenen Kilometer auf Basis einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Das Landgericht sprach dem Kläger zudem deliktische Zinsen vom Tag nach der Übergabe des Fahrzeuges zu. Sie betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Schaden des Klägers könne auch nicht entgegenstehen, dass das Software-Update zwischenzeitlich aufgespielt worden sei. Das nach dem Kauf durchgeführte Software-Update ändere nichts – so das Gericht – an der Manipulation der Willensbildung des Klägers, welche beim Kauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs stattgefunden hat.

„Angesichts ausgeurteilter Zinsen von allein über 6.000,00 EUR ist für den Kläger der in Abzug zu bringende Gebrauchsvorteil auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km zu verschmerzen“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. „Das Urteilt zeigt außerdem, dass sich die Autohersteller allein durch das Aufspielen eines Software-Updates nicht aus der Verantwortung stehlen können“, so Anwalt Hahn weiter. „Inhaber von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen von Porsche haben einen Anspruch auf Schadensersatz und sollten diesen auch gerichtlich einfordern. Die Chancen auf ein positives Urteil oder eine sonstige Einigung stehen sehr gut“, sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte im Dieselskandal und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen die Volkswagen-Gruppe und die Daimler AG u.a.