BGH Online-Casino und Online-Glücksspiel: Aktuelle Verfahren und Urteile
Der BGH befasst sich in mehreren Verfahren mit der Frage, ob Spieler Verluste aus Online-Casinos, Online-Poker oder anderen Formen des Online-Glücksspiels zurückfordern können, wenn der Anbieter für das konkrete Glücksspielangebot nicht über die erforderliche Erlaubnis in Deutschland verfügte.
HAHN Rechtsanwälte verfolgt die Verfahren vor dem BGH und ordnet die aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung von Glücksspielverlusten für betroffene Spieler ein. Im Mittelpunkt steht derzeit insbesondere das Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25.
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BGH und Online-Casino: Die aktuelle Entwicklung
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) war das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet grundsätzlich verboten. Für bestimmte Glücksspielangebote, insbesondere Online-Sportwetten, galten jedoch Ausnahmen. Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele waren nach der damaligen Rechtslage im Internet grundsätzlich nicht erlaubnisfähig. Dennoch boten zahlreiche Anbieter Online-Glücksspiele über deutschsprachige Internetseiten an. Viele verfügten zwar über eine ausländische Glücksspiellizenz, etwa aus Malta, nicht jedoch über die nach deutschem Recht erforderliche Erlaubnis. Diese Rechtslage bestand bis zum 30. Juni 2021.
Am 1. Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in Kraft. Damit wurde das Online-Glücksspiel in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfähig. Für Rückforderungsfälle muss deshalb genau geprüft werden, wann gespielt wurde, um welche Art von Glücksspiel es sich handelte und ob der Anbieter für dieses Angebot über die erforderliche deutsche Erlaubnis verfügte.
In der Folge entstand eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, in denen Spieler die Rückzahlung ihrer Glücksspielverluste verlangten. Zahlreiche dieser Rechtsstreitigkeiten gelangten schließlich auch an den BGH. Mehrere Verfahren wurden zunächst ausgesetzt, weil für ihre Entscheidung relevante europarechtliche Fragen durch den EuGH geklärt werden sollten. Nach Angaben des BGH ist allein dort inzwischen eine dreistellige Zahl von Online-Casino-Verfahren anhängig.
Am 19. Mai 2026 bestimmte der BGH das Verfahren I ZR 216/25 zum Leitentscheidungsverfahren. In dem Verfahren sollen zentrale Rechtsfragen zur Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel geklärt werden. Die Entscheidung kann deshalb über den konkreten Rechtsstreit hinaus Bedeutung für zahlreiche vergleichbare Verfahren haben. Am 17. September 2026 ist die mündliche Verhandlung in dem Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 angesetzt.
Auch zu Online-Sportwetten liegen bereits Verfahren und Entscheidungen des BGH vor.
BGH: Aktuelle Urteile zu Sportwetten
I ZR 216/25 – Leitentscheidungsverfahren zu Online-Casino-Verlusten am BGH
Am 17. September 2026 findet vor dem BGH die mündliche Verhandlung im Verfahren I ZR 216/25 statt. Der BGH hat das Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel bestimmt. Damit kann die Entscheidung über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung für zahlreiche ähnlich gelagerte Verfahren haben.
I ZR 216/25 auf einen Blick
| Mündliche Verhandlung | 17. September 2026 |
|---|---|
| Glücksspiel | Online-Casino |
| Spielzeitraum | Dezember 2020 - September 2022 |
| Verlust | 10.092 € |
| 1. Instanz | LG Heilbronn |
| 2. Instanz | OLG Stuttgart |
| Aktueller Stand | Revision beim BGH |
Worum geht es im Verfahren I ZR 216/25?
Der Kläger im Verfahren I ZR 216/25 nahm von Dezember 2020 bis September 2022 an Online-Casinospielen teil. Der Anbieter mit Sitz in Malta besaß eine Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde. Er verfügte jedoch nicht über eine deutsche Erlaubnis zum Angebot von Online-Glücksspielen. Erst im Oktober 2022 erhielt der Anbieter aufgrund seines Antrags aus dem Juni 2021 eine Konzession nach dem GlüStV 2021. Unter Berücksichtigung der erzielten Gewinne erlitt der Spieler im genannten Zeitraum einen Verlust von 10.092 Euro, den er vom Anbieter zurückfordert. Das Landgericht Heilbronn in erster, sowie das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz gaben dem Spieler Recht und verurteilten den Anbieter zur Rückzahlung der Verluste. Die Beklagte legte gegen das Urteil des OLG Stuttgart Revision zum BGH ein. Damit ist das Verfahren nun beim BGH anhängig.
Besonders relevant ist, dass sich der Spielzeitraum über die Geltung des Glücksspielstaatsvertrags 2012 und des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erstreckt. Der BGH muss daher unter anderem prüfen, welche rechtlichen Folgen das Fehlen der erforderlichen deutschen Erlaubnis für die jeweiligen Spielzeiträume hat und welche Bedeutung dabei die unterschiedliche Rechtslage nach dem GlüStV 2012 und dem GlüStV 2021 hat.
Der BGH hatte das Verfahren zunächst bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta ausgesetzt. Der EuGH hat die Vorlagefragen mit Urteil vom 16. April 2026 beantwortet. Dabei bestätigte er unter anderem, dass das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, bestimmte Online-Glücksspiele trotz einer Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat zu verbieten und zivilrechtliche Folgen an dieses Verbot zu knüpfen. Die Entscheidung schafft damit eine wichtige unionsrechtliche Grundlage für die weitere Prüfung durch den BGH.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Spieler Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückfordern kann. Für die Rückforderung kommen insbesondere bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB in Betracht. Ob die Spielverträge wegen der fehlenden Erlaubnis unwirksam waren und welche rechtlichen Folgen sich daraus für die Rückzahlung der Verluste ergeben, gehört zu den Rechtsfragen, mit denen sich der BGH im Verfahren I ZR 216/25 befasst.
Warum ist das Leitentscheidungsverfahren am BGH für Spieler wichtig?
Der BGH hat das Verfahren I ZR 216/25 zum Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel bestimmt. Damit kommt dem Verfahren über den konkreten Einzelfall hinaus eine besondere Bedeutung für zahlreiche ähnlich gelagerte Rechtsstreitigkeiten zu.
Jeder Fall muss dennoch individuell beurteilt werden. Entscheidend können unter anderem der Spielzeitraum, die Art des Glücksspiels, der konkrete Anbieter, dessen Erlaubnissituation sowie die Frage der Verjährung sein.
Zahlreiche Verfahren zur Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten wurden bereits auf Ebene der Landgerichte und Oberlandesgerichte ausgesetzt, um die weitere Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuwarten. Nach Angaben des BGH ist allein bei ihm inzwischen eine dreistellige Zahl von Online-Casino-Verfahren anhängig.
Eine Entscheidung des BGH im Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 kann deshalb wichtige Orientierung für zahlreiche vergleichbare Verfahren geben. Die Rechtsprechung des BGH hat für die Instanzgerichte eine erhebliche Bedeutung und wird bei vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig berücksichtigt. Die Entscheidung ersetzt jedoch nicht die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Wichtig: Eine Entscheidung im Leitentscheidungsverfahren ist richtungsweisend für vergleichbare Fälle, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung des jeweiligen Falls.
Die bisherigen BGH-Verfahren zu Online-Casino und Online-Glücksspiel
Neben dem aktuellen Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 sind beim BGH zahlreiche weitere Verfahren anhängig, in denen es um die Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel geht. Die Verfahren betreffen unterschiedliche Glücksspielarten und werfen teilweise unterschiedliche rechtliche Fragen auf.
Wichtige BGH-Verfahren zum Online-Glücksspiel im Überblick
| BGH-Verfahren | Vorinstanzen | Glücksspielart | Verlust |
|---|---|---|---|
| I ZR 53/23 | LG Paderborn → OLG Hamm | Online-Poker | 132.850,55 € |
| I ZR 174/23 | LG Hanau → OLG Frankfurt | Online-Glücksspiel / Online-Casino | 23.370,40 € |
| I ZR 160/23 | LG Potsdam → OLG Brandenburg | Online-Automatenspiele / virtuelle Automatenspiele | 67.169,29 € |
| I ZR 166/23 | LG Ansbach → OLG Nürnberg | Online-Glücksspiel | 91.667,76 € |
| I ZR 11/24 | LG Heidelberg → OLG Karlsruhe | Online-Glücksspiel / Online-Casino | 87.446,00 € |
| I ZR 21/24 | LG Limburg → OLG Frankfurt | Online-Casino | 12.302,00 € |
Alle in der Tabelle genannten Verfahren wurden im Hinblick auf C-440/23 ausgesetzt.
Die Verfahren zeigen, dass Rückforderungen von Online-Glücksspielverlusten unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen können. Neben der Frage, ob ein Spielvertrag wegen einer fehlenden deutschen Erlaubnis unwirksam ist, geht es beispielsweise um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die Anwendung deutschen Rechts, die Verjährung und die Kenntnis des Spielers von der fehlenden Erlaubnis.
I ZR 53/23: Online Poker
Eine besondere Bedeutung hat das Verfahren I ZR 53/23, weil es Online-Poker betrifft und damit eine andere Glücksspielart als die inzwischen im Mittelpunkt stehenden Online-Casino-Verfahren. Die Klägerin hatte zwischen 2018 und 2019 über 132.000 Euro bei Online-Pokerspielen verloren. Der Anbieter verfügte zwar über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde, jedoch nicht über die nach deutschem Recht erforderliche Erlaubnis. Das Landgericht Paderborn gab der Klägerin Recht; das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung. Der BGH setzte das Revisionsverfahren am 10. Januar 2024 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-440/23 aus. Mit dem Urteil des EuGH vom 16. April 2026 sind die dort vorgelegten unionsrechtlichen Fragen inzwischen geklärt. Eine Entscheidung des BGH zu I ZR 53/23 ist bislang nicht veröffentlicht.
Was hat sich seit den Aussetzungen getan?
16.04.2026
EuGH: C-440/23
EuGH klärt zentrale unionsrechtliche Fragen zum Online-Glücksspiel.
↓
19.05.2026
BGH: I ZR 216/25
Bestimmung zum Leitentscheidungsverfahren.
↓
17.09.2026
Mündliche Verhandlung vor dem BGH
I ZR 216/25 steht im Mittelpunkt.
Welche Rolle spielt der EuGH bei den BGH-Verfahren?
Bei den Verfahren zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen spielen neben dem deutschen Recht auch Fragen des Unionsrechts eine wichtige Rolle. Der BGH hatte mehrere Verfahren ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-440/23 abzuwarten.
Das EuGH-Verfahren C-440/23
Im Verfahren C-440/23 ging es unter anderem um die Vereinbarkeit des deutschen Verbots bestimmter Online-Glücksspiele mit dem Unionsrecht. Konkret betraf das Verfahren virtuelle Automatenspiele und Zweitlotterien.
Der EuGH entschied am 16. April 2026, dass das Unionsrecht einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran hindert, bestimmte Online-Glücksspiele trotz einer Erlaubnis des Anbieters in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu verbieten. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Verbraucher grundsätzlich die Erstattung verlorener Einsätze verlangen.
Die Entscheidung ist auch für die beim BGH anhängigen Verfahren zur Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten von Bedeutung.
Mehr zum EuGH-Verfahren C-440/23 und zu weiteren Verfahren:
EuGH Online-Casino und Online-Sportwetten Verfahren
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FAQ zum BGH und Online-Casino
Der BGH beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob Spieler, die in einem Online-Casino Geld verloren haben, dieses vom Anbieter zurückfordern können, wenn dieser zum Zeitpunkt des Spielens über keine deutsche Erlaubnis für die entsprechende Art des Glücksspiels verfügte.
Am 17. September 2026 findet vor dem BGH die mündliche Verhandlung im Leientscheidungsverfahren I ZR 216/25 statt. Wann genau hier mit einem Urteil zu rechnen ist, kann noch nicht seriös gesagt werden.
Das Verfahren I ZR 216/25 wurde vom BGH zum Leitentscheidungsverfahren zur Thematik „Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinospielen und Online-Glücksspielen“ ernannt. Im Rahmen eines solchen Leitentscheidungsverfahrens sollen grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden, die für zahlreiche weitere Parallelverfahren Bedeutung haben können.
Der BGH hat das Verfahren I ZR 216/25 ausgewählt, um wichtige Rechtsfragen zu klären, mit denen sich zurzeit viele Land- und Oberlandesgerichte beschäftigen.
Dabei geht es um die Frage, ob Spieler Verluste von einem Online-Casino zurückfordern können, wenn dieses zum Zeitpunkt des Spielens über keine deutsche Erlaubnis für das Angebot verfügte. Im vorliegenden Fall lag der Zeitraum der Spielteilnahme zwischen 2020 und 2022 und betrifft somit sowohl die Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag aus 2012, als auch jene aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag aus 2021, was den Fall besonders interessant macht. Auch mit Fragen der Verjährung sowie möglichen Rückforderungsansprüchen nach § 812 BGB und weiteren rechtlichen Anspruchsgrundlagen wird sich der BGH beschäftigen.
Spieler müssen nicht grundsätzlich auf eine Entscheidung des BGH warten, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Insbesondere die Verjährung kann eine wichtige Rolle spielen. Betroffene sollten deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen und welche Maßnahmen zur Sicherung dieser Ansprüche erforderlich sind.
Der BGH hatte mehrere Verfahren zum Online-Glücksspiel ausgesetzt, um auf das Urteil des EuGH im Verfahren C-440/23 zu warten. Der EuGH fällte am 16. April 2026 sein Urteil in diesem Verfahren. Die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH ist für die nationalen Gerichte verbindlich.
Ob ein Spieler Online-Casino-Verluste zurückfordern kann, hängt von vielen Faktoren ab, die für jeden Fall individuell geprüft werden müssen. Bei welchem Anbieter hat der Spieler das Geld verloren? Um welche Art von Glücksspiel handelte es sich? Wann wurde gespielt? Besaß der Anbieter eine Lizenz für genau die Art von Online-Glücksspiel, bei der das Geld verloren wurde? Ob Glücksspielverluste zurückgefordert werden können, hängt deshalb von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Wie lange Glücksspielverluste zurückgefordert werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die Verjährung können unter anderem der Zeitpunkt der Spielteilnahme und die Kenntnis des Spielers von den anspruchsbegründenden Umständen eine Rolle spielen. Für jeden Fall ist somit individuell zu prüfen, wie lange Glücksspielverluste zurückgefordert werden können.