Das Oberlandesgericht Schleswig hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der Autokreditverträge der BMW Bank GmbH noch nach Jahren wirksam widerrufen werden können. In seinem Urteil vom 03.02.2022 – 5 U 96/21 – entschied das Gericht über einen am 25. April 2016 unterzeichneten Finanzierungsvertrag. Zuvor hatte das Oberlandesgericht die BMW Bank bereits in seiner Entscheidung vom 23. Dezember 2021 – 5 U 140/21 – verurteilt.
Der von HAHN Rechtanwälte vertretene Kläger finanzierte mit dem Darlehen einen BMW 435i zu einem Kaufpreis in Höhe von 53.000,00 EUR. Während des Rechtsstreits veräußerte er dieses Fahrzeug, weshalb es beim Oberlandesgericht Schleswig nur noch um den Betrag ging, den er infolge des erklärten Widerrufs von der BMW Bank herausverlangen konnte. Das Gericht verurteilte die BMW Bank zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.816,34 EUR. „Mit anderen Worten sprach das Gericht einen Betrag in Höhe von mehr als 12 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Fahrzeugkaufpreis zu“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. „Wirtschaftlich führt der Widerruf regelmäßig zu Vorteilen für die Verbraucher, die je nach Fallgestaltung in einer Größenordnung zwischen 10 und bis zu 25 % bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen.“
Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG oder z.B. auch der Mercedes-Benz Bank AG an. Die kostenfreie Beratung umfasst auch eine Prognose zu den erzielbaren Beträgen aus einem erklärten Widerruf.