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Abgasskandal – Umfassende Nachrüstung auf Kosten der Kunden?

, 12.10.2017

Die Einsicht, dass sich mit einfachen Software-Updates die Stickoxid-Emissionen von Diesel-Fahrzeugen nicht spürbar verbessern lassen, ist nun wohl auch im Bundesverkehrsministerium angekommen. Wie „Der Spiegel“ berichtet, soll nun Druck auf die Autobauer ausgeübt werden, eine Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge anzubieten. Bisher hieß es immer, dass einfache Software-Updates ausreichen sollen, um die Diesel sauberer zu machen. Mehr haben Autohersteller wie VW, Mercedes oder BMW bislang auch nicht angeboten. Hintergrund für die geplanten umfassenderen Nachrüstungen sind wohl die drohenden Fahrverbote für Diesel. Denn nach einer Studie des Umweltbundesamtes reichen die beim Diesel-Gipfel beschlossenen Updates und Umweltprämien für ältere Diesel bei weitem nicht aus, um die Luft in vielen Städten wirklich sauberer zu machen. Der Untersuchung zu Folge wäre die Luft in 70 Städten immer noch schmutziger als zugelassen. Heißt: Es drohen weiter Fahrverbote für Diesel, wenn keine umfassenderen Maßnahmen zur Abgasreinigung getroffen werden. Nur die umfassenderen Maßnahmen sind teuer.

„Wer jetzt aber glaubt, die Autohersteller, die ja die Verantwortung dafür tragen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, werden alleine zur Kasse gebeten, der wird enttäuscht. Denn wer die Kosten für die Hardware-Nachrüstung zu tragen hat, ist noch keineswegs geklärt“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte. Ein Teil der Kosten könnte auch auf die Kunden abgewälzt werden, die aber nicht zur Nachrüstung verpflichtet wären. Sollten die Kunden tatsächlich die Kosten für die Umrüstung, zumindest zum Teil, tragen müssen, wäre das für Rechtsanwalt Murken-Flato ein Unding: „Das hieße ja nichts anderes, als dass sie für die Fehler der Autohersteller zahlen sollen, damit ihnen nicht ein Fahrverbot droht.“ Diesel-Fahrern stehen aber andere Wege offen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Von der Anfechtung des Kaufvertrags bis zum Widerruf der Autofinanzierung und der Rückabwicklung des Kaufvertrags stehen verschiedene rechtliche Wege offen. „Welche Option am geeignetsten ist, um ans Ziel zu kommen, muss im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Murken-Flato, der schon zahlreiche geschädigte Diesel-Käufer vertritt.