Widerspruchsbelehrungen bei Lebens- und Rentenversicherungen genügen häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben, so dass der Versicherungsnehmer auch aktuell noch dem Versicherungsvertrag widersprechen kann. Vor Ausübung des Widerspruchs sollte der Versicherungsnehmer allerdings nicht nur eine juristische Prüfung vornehmen, sondern auch nachrechnen lassen, ob sich eine derartige Rückabwicklung wirtschaftlich überhaupt lohnt.
Im Falle eines berechtigten Widerrufs bzw. Widerspruchs hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Prämienrückerstattung. Er muss sich dabei allerdings einen Betrag für den genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Dem Versicherungsnehmer steht weiter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, so dass der Versicherer unter anderem die auf den Sparanteil gezogenen Nutzungen herauszugeben hat. Anhand des nachfolgend exemplarisch ausgewählten Beispiels können Sie sehen, dass sich die Rückabwicklung rechnen kann.
Versicherer: AachenMünchener Lebensversicherung AG
eingezahlte Beiträge: 27.800,00 EUR
Rückkaufswert: 21.753,40 EUR
Rückabwicklungsanspruch: 32.809,38 EUR
Mehrwert durch Rückabwicklung: 11.055,98 EUR