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Geschätzt mindestens 80 Prozent der Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrungen fehlerhaft

, 17.05.2017

Nach der Prüfung von hunderten von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die ganz überwiegende Anzahl dieser Verträge keine ordnungsgemäße Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrung enthält. Neben dem häufig anzutreffenden Fehler, dass die Belehrungen nicht drucktechnisch deutlich hervorgehoben worden sind, sind viele Belehrungen auch inhaltlich fehlerhaft, weil die Versicherer beispielsweise eine unrichtige Widerspruchsfrist verwandt oder fehlerhafte Angaben zum Formerfordernis der Widerspruchserklärung gemacht haben. „Wir schätzen, dass mindestens 80 Prozent der Belehrungen nicht den Vorgaben genügen“, erklärt Dr. Petra Brockmann.

Des Weiteren hat sich gezeigt, dass auch bei Neuverträgen ab dem Jahr 2008 die maßgeblichen Widerrufsbelehrungen nicht immer ordnungsgemäß sind. Insbesondere bei ausländischen Versicherungsgesellschaften lohnt sich auch eine genauere Prüfung der Belehrung.

Unter den von uns geprüften Verträgen befinden sich unter anderem Lebens- und Rentenversicherungen von folgenden Versicherungsgesellschaften:

Aachener und Münchener Lebensversicherung AG

Allianz Lebensversicherungs-AG

Aspecta Lebensversicherung AG / HDI Lebensversicherung AG

Canada Life

Clerical Medical Investment Group Ltd.

Credit Suisse Life & Pensions AG

DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG / Axa

Hannoversche Lebensversicherung AG

HDI Lebensversicherung AG

HUK Coburg Lebensversicherung AG

Itzehoer Lebensversicherungs AG

Lombard International Assurancen

eue Leben Lebensversicherung AG

Nürnberger Lebensversicherung AG

ÖVB VersicherungenPB Lebensversicherungs AG

PrismaLife AG

Provinzial

Skandia Lebensversicherung AG

Standard Life

Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Es ist nicht nur zu prüfen, ob die verwendete Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrung fehlerhaft ist, sondern auch die Frage zu klären, ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft ist. Denn nicht in jedem Fall ist eine Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich sinnvoll. Nutzen Sie daher neben einer kostenfreien Erstbewertung auch unseren Online-Rechner auf der Homepage unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerspruch-lebensversicherung.

Das Ergebnis werden wir sodann unter Einbezug der juristischen Ansatzpunkte mit Ihnen besprechen.