Die Förde Sparkasse muss aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einen Immobiliendarlehensvertrag rückabwickeln.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Nachdem die Förde Sparkasse Berufung eingelegt hatte, entschied im September 2019 auch das OLG Schleswig zu Gunsten der Verbraucher. Die Formulierung "Die Frist beginnt frühestens nit Erhalt dieser Belehrung" ist rechtswidrig und ermöglicht einen Widerruf des Immobiliendarlehens auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss.
Das OLG Urteil finden Sie hier.