Schadensersatz im Abgasskandal - ohne Abzug des Nutzungsersatzes
Großer Erfolg für HAHN Rechtsanwälte: Das Landgericht Essen sprach einer Mandantin im Abgasskandal Schadensersatz zu und zwar ohne, dass sich die Klägerin einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen muss. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie von VW vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden war. Deshalb sprach ihr das Gericht Schadensersatz zu und entschied: Die Anrechnung eines Nutzungsersatzes wäre eine unangemessene Entlastung für VW.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Urteil finden Sie hier: VW muss vollen Schadensersatz zahlen – Signalwirkung für alle geschädigten Pkw-Besitzer im Dieselabgasskandal