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Rückabwicklung der Lebensversicherung

Lukrativer als eine Kündigung

Viele Verbraucher können die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung nutzen, um gegenüber einer Kündigung viel Geld zu sparen. Denn die Versicherungen müssen bei einem Widerruf alle gezahlten Prämien erstatten und dürfen nur sehr wenige Kosten abziehen. Die Rückabwicklung der Lebensversicherung nach einem Widerruf ist möglich bei fehlerhaften Widerrufsbedingungen oder fehlenden Pflichtangaben, die zu einem ewigen Widerrufsrecht führen können.

Die Rückabwicklung hat viele Vorteile

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung hat gegenüber einer Kündigung ganz klare finanzielle Vorteile. Bei einer Kündigung erhalten Kunden nur den Rückkaufswert, der regelmäßig sogar unter den bis dahin eigezahlten Prämien liegt. Die Kunden machen also ein Verlustgeschäft. Daher ist die Kündigung der Lebensversicherung aus finanzieller Sicht nicht zu empfehlen. Stattdessen sollten Verbraucher prüfen, ob in ihrem Fall ein Widerspruch bzw. ein Widerruf möglich ist. In einem solchen Fall wird die Lebensversicherung rückabgewickelt. Die Rückzahlungen sind dabei in der Regel erheblich höher, als bei einer Kündigung. Die Kunden bekommen bei einer Rückabwicklung nämlich ihre gesamten bereits gezahlten Prämien erstattet. Auch Abschluss- und Verwaltungskosten muss die Versicherung erstatten. Bei einer Rückabwicklung wird der Verbraucher nämlich so gestellt, als hätte er den Vertrag gar nicht abgeschlossen. Zusätzlich zur Rückzahlung bekommt der Kunde in der Regel auch einen Nutzungsersatz ausbezahlt, da die Versicherung über viele Jahre mit seinem Geld wirtschaften konnte. Die Rückzahlungen sind also ganz erheblich und die Prüfung auf Widerruf lohnt sich in jedem Fall. 

 

 

Wie funktioniert die Rückabwicklung der Lebensversicherung?

Eigentlich haben Sie als Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 oder, seit 2004, von 30 Tagen bei Lebensversicherungen. Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn dem Versicherten alle Unterlagen vorliegen und er korrekt über seine Rechte, speziell über den Widerruf informiert wurde. Vielen Versicherungen sind in den Verträgen aber Fehler unterlaufen, so dass diese Frist eben nicht zu laufen beginnt und die Lebensversicherung auch noch Jahre später widerrufen werden kann. Als Konsequenz daraus folgt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Die Fehler der Versicherungen zu erkennen, ist dabei für Laien äußerst schwer. Denn oftmals hängt es nur an einem Halbsatz oder sogar nur an einem Wort, ob eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgt ist oder nicht. Ein oft gemachter Fehler ist zum Beispiel, dass die Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung drucktechnisch nicht stark genug hervorgehoben ist. Denn sie muss sich klar vom Rest des Textes abheben, so dass der Verbraucher sie auf keinen Fall übersehen kann. In älteren Verträgen muss es heißen, dass der Widerruf in Schriftform erfolgen muss, bei Verträgen ab 2002 muss von der Textform die Rede sein, da seitdem auch ein Widerruf per Email erlaubt ist. Zudem muss klar erwähnt werden, dass zur Wahrung der Frist das rechtzeitige Absenden des Widerrufs ausreicht, das Datum des Eingangs ist unerheblich.

Abgesehen von Fehlern beginnt die Frist auch erst zu laufen, wenn der Kunde alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat. Auch dies muss in der Widerrufsbelehrung richtig erklärt werden. Dem Kunden müssen der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen vorliegen. Steht es im Vertrag anders, beginnt die Frist überhaupt nicht zu laufen.

Wann ist das Rückabwickeln möglich?

Den Widerruf können Sie als Alternative erklären, statt zu kündigen. Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten. So sind der Widerruf und damit auch die Rückabwicklung der Lebensversicherung noch möglich, nachdem Sie diese bereits gekündigt haben. Auch, wenn die Versicherung ganz normal abgelaufen ist, können Sie diese nachträglich noch widerrufen.

Dieser Widerrufsjoker ist dabei auch nicht auf Lebensversicherungen begrenzt. Auch bei Rentenversicherungen kann er eingesetzt werden.

Wir haben bereits zahlreiche positive Ergebnisse für unsere Mandanten erreichen können, unter anderem verbraucherfreundliche Urteile gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG, gegen die Allianz Lebensversicherung AG und gegen die PrismaLife AG. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben schon hunderte von Lebensversicherungsverträgen geprüft und wissen, welche Banken welche Fehler gemacht haben. So können Sie sicher sein, dass wir diese finden werden und Ihnen damit die Chance auf die Rückabwicklung der Lebensversicherung eröffnen.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.