Die Rürup-Rente bei der Zurich
Bei der 2005 eingeführten Basisrente, die im Volksmund als Rürup-Rente bekannt wurde, handelt es sich um eine staatlich geförderte und damit steuerlich begünstige Form der privaten Altersvorsorge.
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bietet aktuell zwei Varianten der Rürup-Rente an.
Versicherungsnehmer können wählen zwischen der Basis Rente Invest und der Vario Invest Basisrente.
Während der Teilkapitalschutz bei der Basis Rente Invest bei nur 50% der gezahlten Beiträge liegt, steigt er beim zweiten Modell auf 80%.
Um eine Vererbbarkeit bei Tod zu ermöglichen, bietet die Zurich eine Hinterbliebenenversicherung in Form einer separat abzuschließenden Risikolebensversicherung an. Natürlich entstehen hierdurch zusätzliche Kosten, die die spätere Rente entsprechend mindern.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusätzlich zur Rürup-Rente abgeschlossen werden.
Die Zurich ermöglicht den Versicherungsnehmern eine Beitragsfreistellung und eine Reduzierung der Beiträge bei einem Mindestbetrag von 120,00 Euro im Jahr.
Zurich: Rürup-Rente kündigen?
Rürup-Verträge haben zahlreiche Nachteile. So lassen sie sich nicht verkaufen oder beleihen und sind auch nur eingeschränkt vererbbar. Zudem sind sie teuer und eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich – weder zum Renteneintritt (die Auszahlung erfolgt ausschließlich in monatlichen Raten), noch im Zuge einer vorzeitigen Kündigung.
Wie die Zurich in ihren Bedingungen selbst deutlich macht, ist eine Kündigung der Rürup-Rente nicht möglich. Wird gekündigt, wandelt sich der Vertrag lediglich in einen beitragsfreien Vertrag mit entsprechend reduzierter Rente um.
„Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung“
Wollen Sie Ihre Zurich Basis Rente Invest kündigen, stehen Sie somit vor einem Problem (das gilt natürlich auch für die Vario Invest Basisrente der Zurich).
Rürup-Rente bei der Zurich widerrufen
Viele Rürup-Verträge – von der Zurich und anderen Anbietern – enthalten jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So hat der Bundesgerichtshof inzwischen mehrfach geurteilt, dass beispielsweise Verträge ab 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Die Folge davon ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und ein solcher Vertrag noch immer wirksam widerrufen werden kann. Ein wirksamer Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrags. Versicherungsnehmer können auf diesem Wege wieder auf ihr Kapital zugreifen. Je nach Fallkonstellation erhalten Versicherungsnehmer ihre eingezahlten Prämien nebst der gezogenen Nutzungen erstattet oder haben Anspruch auf Zahlung des ungezillmerten Deckungskapitals ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten.
Ein häufiger Fehler der Versicherungen war, dass sie in der Belehrung zwar auf die Folgen eines Widerrufs eingehen, nicht aber erwähnen, dass der Versicherer bei einem Widerruf, der nach den allgemeinen Vorschriften des BGB abzuwickeln ist, auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben haben.
Rürup-Verträge der Zurich, die über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verfügen, sind unter anderem durch die Deutsche Bank vertrieben worden.
Haben Sie eine Rürup-Rente bei der Zurich abgeschlossen und möchten Ihre Zurich Basis Rente Invest kündigen (oder Ihre Vario Invest), dann kontaktieren Sie uns. Wir prüfen kostenfrei, ob Sie den Rürup-Vertrag noch widerrufen können.