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Der Renault Dieselskandal

Illegale Abschalteinrichtungen auch bei Renault

Französische Ermittler haben im Renault Dieselskandal illegale Abschalteinrichtungen nachweisen können. Im Sommer 2021 nahm die französische Justiz endlich Betrugsermittlungen auf.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können betroffene Autokäufer auch ausländischer Diesel vor deutschen Gerichten ihren Schadensersatzanspruch geltend machen.


Aktuelle Entwicklung im Renault Dieselskandal

Im Juni 2021 wurde in Frankreich endlich eine offizielle Ermittlung gegen Renault gestartet. Viele Jahre hat es gedauert, doch nun wird den eindeutigen Hinweisen, dass illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden sind, endlich ernsthaft nachgegangen. Renault wird dabei mutmaßlicher Betrug vorgeworfen.

Seit Urteilen des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2023 ist es Käufern von Renault Dieseln, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, nun einfacher gemacht worden, Schadensersatz zu bekommen. Denn der BGH bestätigte ein vorheriges Urteil des EuGH, nach dem der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller nicht mehr erbracht werden muss. Wurde fahrlässig eine solche unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, können die Käufer bis zu 15% des Kaufpreises als Entschädigung bekommen. 

Welche Renault Modelle sind in den Dieselskandal verwickelt?

Die von Renault verwendete illegale Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass sich die ausgestoßenen Stickoxide auf dem Prüfstand in einem niedrigen Rahmen bewegen, so dass gute Abgasnormen ausgestellt werden. Auf der Straße gehören die Diesel von Renault nach verschiedenen Tests des ADAC und der Deutschen Umwelthilfe zu den klar schmutzigsten. So fiel der Renault Scénic mit über 1000 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf – und das bei der Abgasnorm Euro 6, deren Grenzwert bei 80 Milligramm liegt. Mit den gemessenen 1083 Milligramm hält der Renault Scénic nicht mal die Euro 1 Werte ein.

Das KBA berichtet, dass es bei den Modellen Kadjar, Espace und Master eine Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung festgestellt habe. Die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Frankreich, sowie die EU-Kommission seien darüber informiert worden.

Laut einem ehemaligen Renault-Techniker hat der Skandal sogar größere Ausmaße, denn demnach wird schon seit 1990 getrickst. Aktuell sind knapp eine Million Fahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Konkrete Folgen musste Renault bisher jedoch nicht spüren. Auch nicht von deutscher Seite. Zwar kann das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt keinen Rückruf für Renault Fahrzeuge anordnen, denn zurückgerufen werden können Fahrzeuge nur in dem Land, in dem sie zugelassen wurden. Dennoch hat auch Deutschland Möglichkeiten, gegen manipulierte Fahrzeuge von ausländischen Herstellern vorzugehen. So können nach EU Recht bis zu 5.000 Euro Strafe pro manipuliertem Fahrzeug verhängt werden. Doch hier schreckt das Bundesverkehrsministerium wohl zurück. Denn im Gegenzug könnte Frankreich seine Ermittlungen gegen deutsche Hersteller intensivieren.

In Deutschland werden allerdings seit 2018 auch erste Schadensersatzklagen gegen Renault eingereicht. Diese können Erfolg haben, wenn die Gerichte einsehen, dass Renault die Verbraucher mit dem Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Der Europäische Gerichtshof hatte in 2020 klar gestellt, dass betroffene Verbraucher im Land des Erwerbs klagen könnten. Somit ist für deutsche Käufer eine Klage vor deutschen Gerichten möglich. Gerne prüfen wir kostenfrei die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs. Im Erfolgsfall geben Sie das manipulierte Auto an Renault zurück und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Update: Im Sommer 2021 wurde bekannt, dass die französische Justiz endlich offiziell gegen Renault ermittelt, nachdem bereits nachgewiesen werden konnte, dass illegale Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Das nun eingeleitete Ermittlungsverfahren läuft wegen mutmaßlichem Betrug.

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Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen Mercedes, Audi, Porsche und VW.

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Fahrverbote für Renault Diesel

Auch mit Fahrverboten müssen sich Besitzer von Renault Dieseln herumschlagen. Hamburg, Stuttgart, Berlin, Darmstadt, all diese Städte haben bereits Diesel Fahrverbote eingeführt und es werden vermutlich noch mehr. Diesel Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4, bzw. in einigen Fällen sogar Euro 5 werden aus ganzen Städten, wie in Stuttgart, oder zumindest aus bestimmten Straßen ausgesperrt. Wer sein altes Diesel Fahrzeug in diesem Zuge verkaufen will, muss mit einem großen Wertverlust rechnen. Besonders Diesel, die im Verdacht stehen, über eine illegale Abschalteinrichtung zu verfügen, aber auch Euro 4 und Euro 5 Diesel, die von Fahrverboten betroffen sind, sind inzwischen oft nur noch unter Wert zu verkaufen.

Was hat Renault mit dem Mercedes Abgasskandal zu tun?

Renault ist tatsächlich auch in den Mercedes Abgasskandal verwickelt. Das liegt an der Kooperation zwischen den beiden Unternehmen. Dabei liefert Renault die Grundmotoren, die dann von Mercedes an die eigenen Ansprüche angepasst werden. 

Gleich drei Motoren, die bei Mercedes durch unzulässige Abschalteinrichtungen aufgefallen sind, stammen ursprünglich von Renault:

  • OM 622
  • OM 626
  • OM 607

 Für alle gibt es bereits verpflichtende Rückrufe. 

Wie kann ich meinen Autokredit widerrufen?

Eine gute Chance, sich gegen den Hersteller zu wehren, ist der Kreditwiderruf. Dieser ist natürlich nur möglich, wenn Sie das Auto finanziert haben – dazu muss Ihnen den Händler zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt haben. Und sie müssen den Renault als Verbraucher gekauft haben, da es sich beim Widerrufsjoker um eine Option aus dem Verbraucherrecht handelt.

Senden Sie Ihre Vertragsunterlagen an HAHN Rechtsanwälte. Erfahrene Anwälte schauen sich Ihre Unterlagen an und melden sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Diesel Skandal. Wenn eine Schadensersatzklage nicht möglich ist, haben Sie mit dem Widerrufsjoker gute Chancen. Ca. 90% aller von uns geprüften Verträge enthalten Fehler. Hierdurch erlangen Sie ein ewiges Widerrufsrecht und können den Vertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Durch das gemeinsame Abschließen von Kauf- und Kreditvertrag wird auch letzterer rückabgewickelt. Das heißt, Sie können Ihren manipulierten Renault Diesel zurückgeben und erhalten die gezahlten Gelder erstattet. Auch, wenn Ihr Fahrzeug nicht direkt vom Diesel Skandal betroffen ist, können Sie den Widerrufsjoker einsetzen, ganz unabhängig von illegalen Abschalteinrichtungen und Antriebsart.

Das Ausmaß des Abgasskandals

Nicht nur Renault hat getrickst. Vor allem bei deutschen Autoherstellern wurden unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Mit diesen konnten gute Werte auf dem Prüfstand erzielt werden, so dass die Autos die Abgasnorm 5 oder gar 6 erreichten. Auf der Straße dagegen wurde die Abgasreinigung abgeschaltet und ein Vielfaches des Erlaubten an Stickoxid ausgeblasen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete daraufhin Pflichtrückrufe für Millionen PKW an. Durch ein Software-Update sollen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden und die Autos auch auf der Straße sauberer werden. Tests lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob dies funktioniert. Zumal sich viele Fahrer nach dem Update über kaputte VGR-Ventile und einen hohen AdBlue-Verbrauch beschweren. Viele weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie hier.

Wie kann ich meinen Renault Diesel zurückgeben?

Französische Ermittler haben im Renault Diesel Skandal den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen nachgewiesen. In Deutschland haben Verbraucher die Chance, auf Schadensersatz zu klagen oder ihren Kredit zu widerrufen. Im Erfolgsfall können Sie auf beiden Wegen Ihren Renault Diesel zurückgeben.

Nachdem der Europäische Gerichtshof klar gemacht hat, dass im Dieselskandal betroffene Verbraucher in dem Land auf Schadensersatz klagen können, in dem sie das manipulierte Auto erworben haben, vereinfacht sich die Situation für Besitzer von Autos ausländischer Hersteller. Wer in Deutschland einen Renault erworben hat, bei dem anschließend eine illegale Abschalteinrichtung entdeckt wird, kann dementsprechend auch vor einem deutschen Gericht eine Entschädigung von Renault verlangen. Verläuft die Klage erfolgreich, kann das Auto zurückgegeben werden. Im Gegenzug muss der Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet werden.