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Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Fahrverbote „Inhaber von Dieselfahrzeugen zahlen die Zeche“

Leipzig/Stuttgart, 27.02.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Frage nach der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten grundsätzlich bejaht. „Dieses Ergebnis hat fatale Folgen für die Inhaber von Dieselfahrzeugen. Sie müssen die Zeche für die Schummeleien der Autoindustrie zahlen“, sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte heute in Leipzig. „Denn Unsicherheiten sind Gift für jeden Markt und die Fahrverbots-Diskussion sorgt für die maximale Verunsicherung“. Das hat laut Murken-Flato Konsequenzen: Die Preise für Diesel würden weiter fallen. So berichteten schon heute Kunden, erzählt Murken-Flato, dass sie bei Händlern Preisabschläge von mehreren tausend Euro, vor allem bei den am meisten betroffenen deutschen Premium-Fahrzeugen, hinnehmen müssten.

„Autobesitzer sollten das nicht klaglos hinnehmen“, empfiehlt Murken-Flato, „sondern sich juristisch wehren“. Dafür gebe es mehrere Ansätze. So werde beispielsweise das Verschweigen einer illegalen Abschaltvorrichtung von zahlreichen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet und führe zu einem Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Wurde der Fahrzeugerwerb als Verbraucher finanziert, bestehe auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung aufgrund formaler Fehler des Kreditvertrags. Innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Sachmängel-Gewährleistungsfristen könne zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden, falls das Fahrzeug Mängel hat. Murken-Flato: „Unter dem Strich heißt das: Es lassen sich wirtschaftliche Vorteile von einigen tausend Euro erzielen, da die Ansprüche aus der Rückabwicklung in der Regel weitaus höher ausfallen als der Restwert des Fahrzeugs“.