Landgericht Essen, Urteil vom 11.08.2026 - 4 O 226/23 - Tipico
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Essen ein Urteil gegen Tipico erstritten. Mit Urteil vom 11.08.2026 (4 O 226/23) wurde Tipico dazu verurteilt, einer Klägerin Sportwettenverluste in Höhe von rund 9.000 Euro zu erstatten.
Die Klägerin hatte zwischen dem 10.12.2018 und dem 08.10.2020 über Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei 43.799,66 Euro eingezahlt und 34.070,00 Euro ausbezahlt bekommen. Ihre Verluste beliefen sich somit auf 9.729,66 Euro.
Da die Tipico Co. Limited erst am 09.10.2020 eine deutsche Lizenz für Online-Sportwetten erhielt, sind die zuvor geschlossenen Verträge nichtig. Das online Angebot von Tipico war somit illegal und der Anbieter muss der Spielerin ihre Verluste zurückzahlen.