Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 10.06.2026 - 6 O 361/24 - Tipico

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gegen Tipico erstritten. Mit Urteil vom 10.06.2026 (6 O 361/24) wurde Tipico zur Rückzahlung von rund 5.000 Euro verurteilt, die der Kläger bei Online-Sportwetten verloren hatte. 

Der Kläger hatte zwischen dem 22.12.2017 und dem 04.10.2020 über Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen. In diesem Zeitraum hatte er 5.462,84 Euro eingezahlt und nur 400,00 Euro ausgezahlt bekommen. Seine Verluste beliefen sich somit auf 5.062,84.

Da Tipico erst am 09.10.2020 eine Lizenz für Online-Sportwetten erhielt, sind die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Spieler nichtig. Tipico muss ihm seine Verluste erstatten.

Sportwettenverluste bei Tipico zurückfordern