Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.06.2026 - 2-04 O 210/24 - Tipico

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil gegen Tipico erstritten. Mit Urteil vom 29.06.2026 (2-04 O 210/24) wurde die Tipico Co. Limited zur Erstattung von Verlusten aus Online-Sportwetten in Höhe von über 30.000 Euro verurteilt. 

Der Kläger hatte zwischen dem 05.04.2016 und dem 08.10.2020 an Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen und dabei 31.415,00 Euro verloren. 

Da Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum über keine Lizenz verfügte, um in Deutschland legal Online-Sportwetten anzubieten, war der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Anbieter nichtig. Tipico muss ihm die erlittenen Verluste deshalb erstatten.

Tipico Co. Limited erhielt erst am 09.10.2020 eine deutsche Lizenz für Online-Sportwetten.

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