Landgericht Köln, Urteil vom 03.07.2026 - 5 O 159/24 - NEO.bet
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen NEO.bet erstritten. Mit Urteil vom 03.07.2026 (5 O 159/24) wurde die Greenvest Betting Ltd zur Rückzahlung von fast 80.000 Euro verurteilt.
Der Kläger hatte zwischen dem 04.09.2019 und dem 26.02.2022 an Online-Sportwetten auf NEO.bet teilgenommen.
Erst am 09.10.2020 erhielt der Anbieter eine Lizenz, um in Deutschland legal über NEO.bet Online-Sportwetten anbieten zu können.
Die zwischen dem 04.09.2019 und dem 08.10.2020 geschlossenen Verträge zwischen dem Spieler und dem Anbieter sind somit nichtig. Die in diesem Zeitraum entstandenen Verluste in Höhe von fast 80.000 Euro muss NEO.bet somit erstatten.