Landgericht München I, Urteil vom 19.12.2025 - 41 O 5635/24 - Bwin

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen Bwin erstritten. Mit Urteil vom 19.12.2025 (41 O 5635/24) wurde die Electra Works Limited zur Erstattung von Verlusten in Höhe von über 20.000,00 Euro verurteilt, die ein Spieler bei von Bwin angebotenen Online-Glücksspielen verloren hatte. 

Zwischen dem 11.10.2016 und dem 03.05.2020 hat der Kläger bei Online-Glücksspielen auf einer von der Electra Works Limited angebotenen Website 18.469 Euro verloren.

Zwischen dem 08.02.2022 und dem 12.09.2022 kamen Verluste in Höhe von 2.721 Euro hinzu, die auf einer Website des Anbieters Electra Works (Svenska) Limited entstanden waren.

Da die beiden Anbieter in den streitgegenständlichen Zeitraum keine deutsche Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen besaßen, waren die Verträge nichtig und sie müssen dem Kläger seine Verluste erstatten. 

Das Angebot von Bwin ist erst seit dem 09.10.2020 (Online-Sportwetten), respektive dem 10.11.2022 (virtuelle Automatenspiele) und dem 14.11.2022 (Online-Poker) in Deutschland legal und wird von der bwin (Deutschland) Limited betrieben.

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