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LG Hamburg: Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen

Hamburg, 31.01.2018

Das Landgericht Hamburg hat aktuell mit Urteil vom 19.01.2018 - 322 O 322/17 - entschieden, dass ein Anleger der MS „Anna Sophie“ GmbH & Co. KG die Ausschüttungen nicht zurückzahlen muss. Der Insolvenzverwalter der insolventen Schiffsgesellschaft hatte den Investor auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen.

Zurzeit werden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen. Dabei sind die Ausschüttungen teilweise vor mehr als 10 Jahren ausgezahlt worden. „Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht“, erklärt Rechtsanwalt Theo Wiewel von HAHN Rechtsanwälte. „Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich hiergegen erfolgreich zur Wehr zu setzen“, erläutert Wiewel weiter. Das Gleiche gilt, wenn die Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt, derartige Zahlungsaufforderungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.