Dass man mit Anlegern, die sich als Kommanditisten an einem geschlossenen Fonds beteiligt haben, und die die Ausschüttungen nicht freiwillig zurückzahlen, nicht unbedingt zimperlich umgeht, ist nichts Neues. Eine neue Qualität hat allerdings die Ansprache der MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH: Von dieser werden den Investoren, die der „freiwilligen“ Ausschüttungsrückzahlung - etwa beim MCE Fonds 07 in Höhe von 6,5 Prozent des Beteiligungskapitals - nicht nachkommen, „persönliche Konsequenzen“ angedroht. So heißt es in einem Anschreiben der MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH: „Unbedingt JETZT handeln, sonst können persönlich Konsequenzen drohen“. Angegeben wird, dass Gläubiger der Fondsgesellschaft derzeit planen würden, die nicht zahlungswilligen Kommanditisten auf Ausgleich in Anspruch zu nehmen. Den Gesellschaftern, die die Ausschüttungen bereits zurückgezahlt hätten, würde die MCE Treuhand unter Umständen eine Liste derjenigen Anleger nebst Kontaktdaten zukommen zulassen, die der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wären.
Unter dem Titel „Liquidation der MCE Fonds“ hatte die MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH von Anlegern im Rahmen sogenannter „Liquidationskonzepte“ einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen auf „freiwilliger“ Basis zurückgefordert. HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Investoren, insbesondere der nachfolgend u.a. betroffenen MCE Sternenflotte Schiffsfonds:
- MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2
- MCE 02 Zweitmarktportfolio
- MCE 03 Elbtank Flottenfonds
- MCE 04 Sternenflotte IC 3
- MCE 05 Sternenflotte
- MCE 07 Sternenflotte FLEX
- MCE 08 Sternenflotte IC 4
- MCE 09 Sternenflotte FLEX
- MCE 10 Sternenflotte FLEX IC 5
Die Abwicklungskonzepte, die die Fonds noch für zwei weitere Jahre am Leben halten sollen, werden den Anlegern als gegenüber der Insolvenzanmeldung vorteilhaftere Variante verkauft. Dabei dient dieses „Abwicklungskonzept“ vor allem der Sicherung der Eigeninteressen der MCE Unternehmensgruppe. Denn tatsächlich bestehen Forderungen von Gläubigern zum Stichtag Januar 2017 nicht in dem Umfang wie Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückgefordert werden. Die hohen „Gläubigerforderungen“ entstehen nur durch die angeblich vorteilhafte Liquidation, die etwa bei dem MCE Fonds 07 zu zusätzlichen Gesellschaftskosten für die Liquidation ab 2017 (2 Jahre) in Höhe von 2.838.809,00 Euro führt.
Die ausgewiesenen aktuellen Gläubigerforderungen (Stand Januar 2017) belaufen sich demgegenüber nach eigener Schätzung der MCE Treuhand auf rund 1.461.000,00 Euro! Nur in dieser Höhe droht überhaupt eine Inanspruchnahme durch Gläubiger. Das sind etwas mehr als die Hälfte der aktuell zurückgeforderten Ausschüttungen über 2.741.000,00 Euro (6,5 % des Beteiligungskapitals). Von den Gläubigerforderungen in Abzug zu bringen ist zudem noch der Verkaufserlös aus den Schiffsbeteiligungen, der mit netto 423.106,00 Euro kalkuliert wird. Saldiert bestehen daher nur Gläubigerforderungen in Höhe von rund 1.038.000,00 Euro.
Ohnehin haften die Kommanditisten nur in Höhe des Haftkapitals von 10 Prozent der Beteiligungssumme.
Wirtschaftliche Lage der Fonds
Die wirtschaftliche Situation der MCE Sternenflotte Fonds ist katastrophal. Die Fondsgesellschaften erhalten nach wie vor kaum Auszahlungen aus den Zielgesellschaften, die Charterraten blieben bis zuletzt unverändert schwach. Die Zahl der Auflieger (zeitweise Außerbetriebnahme der Schiffe) erreicht mittlerweile ein Rekordhoch, während gleichzeitig die hohen Auslieferungszahlen von Neubauten nicht durch Verschrottung kompensiert werden.
Diese Entwicklung war nach Ansicht von HAHN Rechtsanwälte von vornherein absehbar. Zahlreiche Experten aus der maritimen Wirtschaft sahen die Marktaussichten überaus pessimistisch, insbesondere, da bereits zum Zeitpunkt der Fondsauflegung bekannt war, dass eine erhebliche Anzahl von Neubauten in den Markt drängen.
Rechtliche Ansätze
HAHN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Investoren, fachanwaltlichen Rat bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche einzuholen. Schadensersatzansprüche kommen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne und wegen fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung in Betracht.
Ist der Emissionsprospekt fehlerhaft, können sich sämtliche Anleger darauf stützen. Die konkrete Beratungssituation muss in diesem Fall nicht dargelegt werden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft Gründungs- und Treuhandkommanditisten – hier u.a. die MCE Schiffskapital AG und die MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH - die Pflicht, die eintretenden Gesellschafter über alle wesentlichen Umstände aufzuklären, die für die zu übernehmende Beteiligung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04 -). Diese Pflichten resultieren aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis, das im Zweifel mit den Gründungskommanditisten zustande kommt, denn der Beitritt zu einer Gesellschaft vollzieht sich durch einen Vertrag mit den übrigen (Gründungs-) Gesellschaftern. Infolge dieses vorvertraglichen Schuldverhältnisses haben daher u.a. auch Gründungskommanditisten die Verpflichtung, etwaige unrichtige Prospektangaben von sich aus richtig zu stellen. Diese schulden eine Aufklärung über sämtliche Umstände, die für die Entscheidung des Anlegers von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere auch über regelwidrige oder negative Umstände der Kapitalanlage und über Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können.
HAHN Rechtsanwälte ist nach den durchgeführten umfangreichen Prüfungen der Auffassung, dass die Emissionsprospekte der MCE Sternenflotte Fonds fehlerhaft sind. So werden die Investoren der Fonds, die bereits in ein Initialportfolio investiert hatten, über die massiven wirtschaftlichen Probleme einzelner Fonds im Unklaren gelassen. In den Prospekten wird zum Teil weiter zum Beleg für die erfolgreiche Performance von historischen Schiffsfonds auf eine Studie der FondsMedia Bezug genommen. Dabei werden jedoch für die Bewertung dieser Studien-Ergebnisse relevante Umstände im Prospekt verschwiegen. Daneben gibt es nach Ansicht von HAHN Rechtsanwälte noch weitere Prospektfehler.
HAHN Rechtsanwälte vertritt bei den Fonds MCE Sternenflotte bereits eine Vielzahl von Anlegern außergerichtlich und gerichtlich. Die derzeit geführten Pilotklagen richten sich gegen die prospektverantwortlichen Gründungs- und Treuhandkommanditisten, die MCE Schiffskapital AG und die MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH.Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann (info@hahn-rechtsanwaelte.de).