Mit der Bekanntmachung des Musterklägers – der Deka Investment GmbH - im Klageregister am 08.03.2017 ist es soweit: VW-Aktionäre können innerhalb der nächsten sechs Monate ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Rahmen dieses Musterverfahrens anmelden. Die Anmeldung ist vergleichsweise kostengünstig und sichert Ihre Rechtsposition! Durch die Anmeldung wird insbesondere die Verjährung der Ansprüche gehemmt.
Wir empfehlen allen Aktionären, die bislang noch keine Klage erhoben haben, die Anmeldung vornehmen zu lassen. Hierbei ist die Anmeldefrist bis zum 08.09.2017 zu beachten.
Was muss ich tun?
Senden Sie uns für die Anmeldung Ihrer Ansprüche folgende Unterlagen zu:
- Kauf- und ggf. Verkaufsabrechnungen
- Mitteilungen über Dividendengutschriften
- ggf. vorliegende Rechtsschutzversicherungspolice.
Die Kosten der Anmeldung können Sie hier entnehmen. Bei höheren Streitwerten kontaktieren Sie uns bitte unmittelbar. Gerne nehmen wir bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung kostenfrei eine Kostendeckungsanfrage vor.