Immer mehr Audi Fahrer werden per Schreiben informiert, dass ihr Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und deshalb ein Software-Update bekommen muss. Dabei handelt es sich um einen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf.
Aktuell werden Schreiben zur Rückrufaktion 23X6 an die Kunden verschickt. Alleine zu dieser Aktion hat das KBA in seiner Rückruf-Datenbank zehn Rückrufe veröffentlicht. Betroffen sind in Deutschland etwa 170.000 Audi Diesel, darunter die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, Q7 und SQ5.
Alle Audi Kunden, die ein solches Schreiben erhalten, haben Anspruch auf Schadensersatz, denn es ist klar festgestellt worden, dass das betroffene Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das manipulierte Fahrzeug an Audi zurück und erhalten dafür den von Ihnen gezahlten Kaufpreis, eventuell unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung, erstattet.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.