Die Rückrufe im Mercedes Abgasskandal gehen weiter. Zurzeit bekommen Halter des Modells SLK 250 d Schreiben von Daimler mit der Information, dass ihr Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist und deshalb ein Software-Update bekommen muss. Die betroffenen Fahrzeuge aus der Baureihe R172 verfügen über den Motor OM651 sowie die Abgasnorm Euro 6 und wurden zwischen 2015 und 2017 produziert.
Die Wirksamkeit des Software-Updates ist allerdings umstritten. Am 21. Januar hatte das Polit-Magazin Frontal 21 von einem Test durch die unabhängige Messfirma Emissions Analytics berichtet, der gezeigt hatte: Die Stickoxidwerte werden durch das Update nicht wie erhofft gesenkt. Der getestete C220 CDI hatte unter ansonsten gleichen Bedingungen mit Software-Update sogar mehr Stickoxid ausgestoßen, als vor dem Update. Daimler selbst behauptet dagegen, durch das Update könne man den Stickoxidausstoß im Durchschnitt der Fahrzeuge um 25 bis 30% senken. Auch das KBA teilt diese optimistische Ansicht.
Verbraucher, die von Daimler informiert werden, dass ihr Diesel ein Software-Update bekommen muss, haben Anspruch auf Schadensersatz.
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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.