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DSL Bank erklärt Anerkenntnis bei Widerruf von PKW-Finanzierung

Hamburg, 20.08.2020

Die DSL Bank – ein Geschäftsbereich der Deutsche Bank AG - hat in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: I-12 U 156/19) ein Anerkenntnis abgegeben. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss mit der DSL Bank einen Darlehensvertrag über eine Pkw-Finanzierung. Den Widerruf erklärte der in zweiter Instanz nun erfolgreiche Kunde unter Berufung auf Fehler in seinem Darlehensvertrag. Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des widerrufenen Darlehensvertrags.

„Unserer Meinung nach wollte die DSL Bank mit dem erklärten Anerkenntnis vermeiden, dass das für die Bank zuständige Oberlandesgericht Rechtsausführungen zu Fehlern im Vertrag in ein Urteil schreibt“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. HAHN Rechtsanwälte hatte eine Vielzahl von Fehlern in dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln gerügt. Aktuell bietet die Kanzlei Verbrauchern kostenfreie Erstbewertungen zur Widerrufsmöglichkeit bei Darlehensverträgen an.

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19 – entschieden, dass Widerrufsinformationen mit der Belehrung: „Die Frist beginnt nach […], aber erst, nachdem […] alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben […]) erhalten […].“ die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen. Bei dieser Formulierung handelt es sich jedoch nur um die sprichwörtliche „Spitze des Eisbergs“ der Fehler, die die deutschen Kreditinstitute in den letzten Jahren in ihren Formularen gemacht haben. HAHN Rechtsanwälte hat in solchen Widerrufsstreitigkeiten vor den deutschen Gerichten bereits über 80 positive Entscheidungen für ihre Mandanten erstritten. Bundesweit war in den letzten Jahren keine andere Anwaltskanzlei in diesem Rechtsbereich so erfolgreich.