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Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Bremen, 30.08.2019

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 46 O 101/19). Dabei ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. Der Diesel war nicht von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen, sondern war bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme.

Die Klägerin bekam gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises von 41.900 Euro zugesprochen. Zusätzlich sprach das Gericht ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Zudem muss Daimler die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Lediglich einen Nutzungswertersatz muss die Klägerin sich anrechnen lassen.

Ergebnis des Urteils ist somit eine Rückzahlung von über 36.000 Euro (zuzüglich Gerichtskosten). Die Klägerin hat damit die E-Klasse für etwa 1.400 Euro im Jahr nutzen können oder anders ausgedrückt: sie zahlte pro gefahrenem Kilometer nur 7 Cent.

Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes der E-Klasse im August 2015 erstanden. Im Oktober 2018 forderte sie aufgrund des Abgasskandals die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises, was Daimler ablehnte. Das Landgericht Stuttgart gab der Klägerin nun Recht.

Es berief sich dabei auf den Paragraphen 826 BGB und führte eindeutig aus:
„Sie hat einen Schaden erlitten. Dieser ist durch ein Verhalten der Beklagten entstanden, welches als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt. Aufgrund dessen hat die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz […].“

Das im Fahrzeug vorhandene sogenannte Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellt das Gericht fest. Bei dem Thermofenster handelt es sich um eine Funktion, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur zurückgefahren wird, so dass gerade bei niedrigen Temperaturen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide erheblich überschritten werden Das Gericht geht davon aus, dass „die Installation der Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstand der Beklagten erfolgt […] ist.“ Das Gericht  wirft Daimler u.a. vor, sich skrupellos über gesetzliche Vorschriften hinweggesetzt zu haben.

Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG  Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird.

„Das Urteil ist ein ermutigendes Signal für alle Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen und sich gegen Dieselbetrug zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den Kläger im Verfahren vertreten hat.