Der von einem Pflichtrückruf betroffene BMW 750d xDrive stößt auch nach Durchführung des Diesel Software-Updates ein Vielfaches der erlaubten Menge an Stickoxid aus. Im Januar veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Studie zur „Wirksamkeit von Software-Updates zur Reduzierung von Stickoxiden bei Dieselmotoren“. Dafür wurden zahlreiche Fahrzeugmodelle von zahlreichen Herstellern getestet, darunter auch BMW, Mercedes, Porsche, Audi und Volkswagen.
Besonders negativ fiel dabei BMW mit dem BMW 750d xDrive auf. Für das Modell hatte das KBA bereits 2018 einen Pflichtrückruf bekannt gegeben, da eine unzulässige Software festgestellt worden war. BMW selbst hatte von einer fehlerhaften Bedatung gesprochen. Das vom KBA getestete Fahrzeug hatte 608 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausgestoßen – bei einem Grenzwert für Euro 6 Fahrzeuge von 80 Milligramm.
Nach Durchführung des Diesel Software-Updates wurde das Fahrzeug erneut getestet - mit einem erschreckenden Ergebnis. Trotz des Software-Updates stieß das Fahrzeug weiterhin viel zu viel Stickoxid aus: nämlich 564 Milligramm pro Kilometer. Noch immer das Siebenfache des erlaubten Wertes. Das KBA zieht für den Bericht jedoch das Fazit, dass die Software-Updates eine durchgehend positive Wirkung auf die Abgasemissionen der Fahrzeuge haben. Auf die schlechten Einzelwerte, wie im Fall von BMW, geht das Kraftfahrt-Bundesamt dagegen überhaupt nicht ein.
Und nicht nur die Software, sondern auch die Hardware scheint bei BMW zu versagen. Den Bamberger Justizbehörden liegt ein Gutachten vor, das zeigt: Die Abgasreduzierung beim BMW 750d xDrive ist aufgrund eines Materialversagens nicht langfristig funktionstüchtig. Durch einen Einbau des Speicherkatalysators für Stickoxid zu nah am Motor wird der Katalysator zu heiß. Die Folge ist eine Beschädigung des Wabenmaterials. Bei dem überprüften Fahrzeug bedeutete dies, dass die Abgasreinigung bereits nach 56.000 Kilometern nicht mehr funktionierte. „Käufer von BMW 750d xDrive Fahrzeugen (Baujahr 2012 bis 2017) können ihre Ansprüche auf Schadensersatz vor Gericht geltend machen“ sagt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Dabei ist es unerheblich, ob das Diesel Software-Update bereits aufgespielt wurde oder nicht“, so Rugen abschließend.