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Audi AG im Abgasskandal für manipulierte Audi und Porsche Diesel zu Schadensersatz verurteilt

Bremen, 30.03.2020

Innerhalb weniger Tage konnte die Kanzlei HAHN Rechtanwälte drei große Erfolge im Abgasskandal feiern. 

Zunächst verklagte das Landgericht Tübingen die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition mit der Abgasnorm Euro 6 (2 O 205/18 vom 12.03.2020). 
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die streitgegenständliche Programmierung der Motorsteuerungssoftware gesetzeswidrig sei. Die Audi AG hat den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss deshalb das Fahrzeug zurücknehmen und Schadensersatz zahlen. 

Nur einen Tag später verurteilte das Landgericht Saarbrücken die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Macan S mit der Abgasnorm Euro 6 (12 O 23/19 vom 13.03.2020).
Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass die Audi AG dem Kläger gemäß § 826 BGB in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Ergebnis ist, dass der Kläger seinen Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommt.

Am 24.03.2020 verurteilte zudem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Audi A6 Avant mit der Abgasnorm Euro 6 (AZ: 4 O 3058/19). Der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) und zwar aufgrund der Verwendung einer manipulierenden Motorsoftware, so das Gericht. Die Audi AG habe deshalb gemäß § 826 BGB Schadensersatz zu leisten.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.